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Thema: Was ist das für ein Anhänger?

  1. #31
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    Um Sonderrechte gehts hier eigentlich weniger, sondern um das "Mitnutzen" von Wegerechten.

    Das mit dem FW-Magazin hast du auch völlig falsch verstanden... Die Kommune wird nicht jemanden "verklagen", der zu schnell war. Sie wird die rechtlich vorgesehenen Konsequenzen anwenden, und wenn der Fahrer damit nicht einverstanden ist, kann er den vorgesehenen Rechtsweg gehen. Das ist ein Unterschied.
    Aber hast ja recht, auf "die Volksvertreter" schimpfen ist natürlich viel lustiger (auch wenns überhaupt keinen Grund gibt...).

  2. #32
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    Es ging hier streckenweise auch um den Begriff Sonderrechte.
    Und daß jemand sich in seinem Privat-PKW Wegerechte auf dieser Weise "erschleicht" könnten manche penible Ordnungshüter auch nicht mit Freude sehen, selbst wenn nichts passiert.
    Ich fahre hauptberufl. selbst einen Entstörwagen des ÖPNV und wurde auch schon in Polizeibegleitung zu einem VU geführt (Fahrzeug hat lediglich gelbe RKL). Nach einem Gespräch mit den Sherrifs erklärten mir diese daß das Nutzen von Wegerechten wie in diesem Fall einzig durch die Polizei angeordnet werden kann, die im übrigen auch einzig für Verkehrsregelungsmaßnahmen zuständig ist (und nicht die Feuerwehr, KatS, THW...)


    Den Artikel habe ich sehr wohl richtig verstanden.

    Es geht ja nicht darum wer wen verklagt hat, sondern darum, daß die Kommune dem Fahrer ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung zugeschickt hat.
    Logisch daß der Fahrer, der sich ja nach §35 im recht sieht, gegen diesen Bescheid widerspruch einlegt. Das landet dann logischerweise vor dem gericht, wenn sich beide nicht einigen können.
    Wer da nun vor Gericht zog ist letztendlich irrelevant, da es hier gar nicht darum geht, sondern um das Ergebnis der Verhandlung.

  3. #33
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Es geht ja nicht darum wer wen verklagt hat, sondern darum, daß die Kommune dem Fahrer ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung zugeschickt hat.
    Logisch daß der Fahrer, der sich ja nach §35 im recht sieht, gegen diesen Bescheid widerspruch einlegt. Das landet dann logischerweise vor dem gericht, wenn sich beide nicht einigen können.
    Das liest sich jetzt ganz anders, als der obige Beitrag, wo die bösen Volksvertreter die armen Feuerwehrleute verklagen...

  4. #34
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    ...Nach einem Gespräch mit den Sherrifs erklärten mir diese daß das Nutzen von Wegerechten wie in diesem Fall einzig durch die Polizei angeordnet werden kann, die im übrigen auch einzig für Verkehrsregelungsmaßnahmen zuständig ist (und nicht die Feuerwehr, KatS, THW...)
    [/schallendes lachen]
    Ui... ein Pozileiler, der meint er wäre Befehlsgeber
    [/schallendes lachen]

    Hat dem Herren von der Landes-Schutzmacht mal einer erklärt, dass er nur ausführendes Organ ist, welches im Auftrag der Kommune (genauer Ordnungsamt) tätig wird? Er hat also gar nichts zu entscheiden, anzuordnen oder gar zu erlauben!

    • Nutzung von Wegerechten ordnet im Zweifel das Gesetz/der Gesetzgeber an.
    • für Verkehrsregelungsmaßnahmen ist die Kommune zuständig. Genauer die Ortspolizeibehörde (im Volksmund: "Ordnungsamt")

    Was er höchstens gemeint haben könnte, ist dass die Landespolizei im Auftrag und auf Weisung des Ordnungamtes den Verkehr aktiv, also mit Person oder Fahrzeug auf Fahrbahn unter Zuhilfenahme eines Verkehrsleitstab, umleiten darf. In so weit hat er recht, die Feuerwehr, THW, RD, KatS darf nur sperren-selbst das Freigeben der Sperrung obliegt dem Ordnungamt (die es regelmäßig per Amtshilfeersuchen an die Landespolizei überträgt)
    Geändert von AkkonHaLand (19.03.2008 um 09:50 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #35
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    Bitte zitiere richtig. Der zitierte Text ist nicht von mir.

  6. #36
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    Sorry Überhose! Ich hatte erst mehrere Zitate zusammenfassen wollen. Beim Rauslöschen hab ich wohl etwas wenig aufgepasst!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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