Um Sonderrechte gehts hier eigentlich weniger, sondern um das "Mitnutzen" von Wegerechten.

Das mit dem FW-Magazin hast du auch völlig falsch verstanden... Die Kommune wird nicht jemanden "verklagen", der zu schnell war. Sie wird die rechtlich vorgesehenen Konsequenzen anwenden, und wenn der Fahrer damit nicht einverstanden ist, kann er den vorgesehenen Rechtsweg gehen. Das ist ein Unterschied.
Aber hast ja recht, auf "die Volksvertreter" schimpfen ist natürlich viel lustiger (auch wenns überhaupt keinen Grund gibt...).