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Thema: Was ist das für ein Anhänger?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Coole Sache! Und wenn´s knallt? Vor allem: Wie kann man bei einer Übung zu spät kommen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Also mein Auto geb ich nicht dafür her... kein Versicherungsschutz etc.
    Wenns kein Platz gibt, und es wird keine andere Möglichkeit geschaffen, fahre ich wieder heim. Ende Gelände.
    PS: Es gibt auch FFs die dann Sammelfahrten mit Ihren MTF machen... geht auch und ist rechtlich deutlich besser.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Coole Sache! Und wenn´s knallt? Vor allem: Wie kann man bei einer Übung zu spät kommen?
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Z.B. indem man bei der Übung (die ja fast allen NICHT bekannt ist!) eine weitere Anfahrt hat. Darum nennt sich das ganze ja auch "realitätsnahe ALARMübung", soll heissen, die meisten (außer die Übungsleitung) wissen bis zum Einsatzort nicht, dass es "nur" eine Übung ist!

    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    ...üblich schon (regional unterschiedlich) aber nicht rechtens bzw. rechtliche Grauzone.
    ??? §35 Abs1 !
    Zitat Zitat von StVO §35
    1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Da steht nichts von die Fahrzeuge der Feuerwehr (wie im Abs. 5a- "Fahrzeuge des Rettungsdiensts" - da sind nämlich wirklich nur die Fzge gemeint - "Feuerwehr" ist jedes einzelne Mitglied!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ??? §35 Abs1 ! Da steht nichts von die Fahrzeuge der Feuerwehr (wie im Abs. 5a- "Fahrzeuge des Rettungsdiensts" - da sind nämlich wirklich nur die Fzge gemeint - "Feuerwehr" ist jedes einzelne Mitglied!)
    Ja, aber beim §38 steht drin:
    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
    Damit müssten ja alle Einsatz-Privat-PKW ohne Signalanlage den anderen Einsatzfahrzeugen mit Signalanlagen Platz machen.
    Au8sserdem hätten die Privat-Einsatz-PKW keinerlei Wege-Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel an Kreuzungen etc.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Natürlich ein heisses Eisen...
    Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verbund ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist. Die Gefahr ist allerdings sehr gering, da damit immense Kosten auf einige Kommunen zukommen würden und diese dann ihrerseits Klage gegen das Urteil einlegen würden....

    Wenn die Privat-Pkw ohne die Alarmfzge fahren würden gebe ich Dir in so weit recht, dass es schwer wäre den anderen Verkehrsteilnehmern klarzumachen, dass man zum Alarm gehört, so dass hier §35 Abs8 StVO zum Tragen kommt. §38 StVO ist irrelevant, da die Privat-Pkw ja nicht mit Blauem Blinklicht ausgestattet sind.
    "Freie Bahn schaffen" bedeutet übrigens nicht zwingend an Ort und Stelle stehen zu bleiben, sondern das Alarmfzg nicht an der Weiterfahrt zu hindern oder diese zu verzögern! [Mal ein Gruß an die "lieben Mitmenschen" die mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben, statt über die roten Ampel zu fahren, wenn sich ein Fahrzeug mit Alarm von hinten nährt...]
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Natürlich ein heisses Eisen...
    Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verbund ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten [...]
    Dieses gilt. meines Wissens nach, nur für die Kolonnenfahrt => Anmeldepflicht => Sicherungsposten => Streckenführung etc. und nicht für Kfz-Märsche - falls sich da die Aussage auf VERBUND bezieht.
    Gruß Carsten
    __________________

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Also mein Auto geb ich nicht dafür her... kein Versicherungsschutz etc.
    ...
    PS: Es gibt auch FFs die dann Sammelfahrten mit Ihren MTF machen... geht auch und ist rechtlich deutlich besser.
    Schonmal überlegt, das die Fahrweise vom Fahrer abhängt? Niemand zwingt dich, mit deinem Privat-PKW rechtswidrig zu fahren...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Dieses gilt. meines Wissens nach, nur für die Kolonnenfahrt => Anmeldepflicht => Sicherungsposten => Streckenführung etc. und nicht für Kfz-Märsche - falls sich da die Aussage auf VERBUND bezieht.
    Wo liegt der unterschied zwischen Kfz-Märsche und Kolonnenfahrten????
    Kenne nur den unterschied Kolonnenfahrt und Konvoi??? Denke Kfz-Marsch ist ein andres Wort einerseits für Kolonnen und andererseits für den Konvoi.

    Gruß
    Chris

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verbund ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist.
    Es ist solange erlaubt, bis jemand anhand der gültigen Gesetze feststellt, das es verboten ist? Sorry, aber dem "Rechtsverdreher" würd ich kein Vertrauen schenken, diese Auskunft könnte auch ein Kindergartenkind geben...
    (Und wieso erst ab OLG?)

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Natürlich ein heisses Eisen...
    Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verbund ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist. Die Gefahr ist allerdings sehr gering, da damit immense Kosten auf einige Kommunen zukommen würden und diese dann ihrerseits Klage gegen das Urteil einlegen würden....
    Also ich habe vor einiger Zeit im Feuerwehrmagazin genau zu diesem thema einen Artikel gelesen. Dort wurde von einem Urteil eines Gerichtes (welches kann ich nicht mehr genau sagen) berichtet, in dem ein Feuerwehrangehöriger freigesprochen wurde. Geklagt hatte der Kreis/Stadt und zwar: daß er auf einer Kraftfahrstraße Nachts außerhalb einer geschlossenen Ortschaft anstatt der zulässigen 80km/h mit etwas über 100 km/h gefahren ist.

    Begründet wurde das Urteil damit, daß es zwar für andere Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich ist daß er Sonderrechte in Anspruch nimmt, aber angesichts der Tatsache daß es Nacht war und die Geschwindigkeitsübertretung in einem vertretbaren Rahmen lag (lag nicht mal im Fahrverbotsbereich) konnte auf eine weitere Verfolgung verzichtet werden.

    Soviel zum Thema Sonderrechte für Personen.
    Das scheucht dich die Stadt/Kreis etc. als Verantwortlicher für die feuerwehr nachts aus dem bett und scheißt dich nachher auch noch an, daß du etwas zu schnell unterwegs zum Gerätehaus bist. Tolle Volksvertreter.

    Ich selber nehme Sonderrechte im privat-PKW seltenst in Anspruch und wenn dann wirklich nur mal zu schnell, da wo es vertretbar ist, denn deine Versicherung interessiert das nicht. Und meine und die Gesundheit der anderen ist mir da wichtiger. Die Minute hats dann auch noch Zeit und andere die näher dran wohnen sind dann eh früher da und fahren schon mal vor.

  11. #11
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    Um Sonderrechte gehts hier eigentlich weniger, sondern um das "Mitnutzen" von Wegerechten.

    Das mit dem FW-Magazin hast du auch völlig falsch verstanden... Die Kommune wird nicht jemanden "verklagen", der zu schnell war. Sie wird die rechtlich vorgesehenen Konsequenzen anwenden, und wenn der Fahrer damit nicht einverstanden ist, kann er den vorgesehenen Rechtsweg gehen. Das ist ein Unterschied.
    Aber hast ja recht, auf "die Volksvertreter" schimpfen ist natürlich viel lustiger (auch wenns überhaupt keinen Grund gibt...).

  12. #12
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    Das ergibt sich besonders bei kleinen Wehren (1-2 TSF(/W)) und einer Mannschaftsstärke von über 15 Einsatzkräften. Hier liegt der Fehler dann schon im Berich der Planung und ein MTF/W wäre die optimale Lösung des Problems - der Könnte dann später sogar noch als "Personalshuttel" verkehren.
    Gruß Carsten
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