Natürlich ein heisses Eisen...
Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verbund ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist. Die Gefahr ist allerdings sehr gering, da damit immense Kosten auf einige Kommunen zukommen würden und diese dann ihrerseits Klage gegen das Urteil einlegen würden....
Wenn die Privat-Pkw ohne die Alarmfzge fahren würden gebe ich Dir in so weit recht, dass es schwer wäre den anderen Verkehrsteilnehmern klarzumachen, dass man zum Alarm gehört, so dass hier §35 Abs8 StVO zum Tragen kommt. §38 StVO ist irrelevant, da die Privat-Pkw ja nicht mit Blauem Blinklicht ausgestattet sind.
"Freie Bahn schaffen" bedeutet übrigens nicht zwingend an Ort und Stelle stehen zu bleiben, sondern das Alarmfzg nicht an der Weiterfahrt zu hindern oder diese zu verzögern! [Mal ein Gruß an die "lieben Mitmenschen" die mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben, statt über die roten Ampel zu fahren, wenn sich ein Fahrzeug mit Alarm von hinten nährt...]
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator