Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Nach Auskunft des Rechtsverdrehers meines Vertrauens: Das die Fzg im Verbund (Verbund ist richtig!) mit den anderen Fzg mit Alarm fahren und sich so wie die anderen Fzge verhalten ist solange rechtens, bis ein Oberlandes- oder höheres Gericht entscheidet, dass dieses rechtswidrig ist.
Es ist solange erlaubt, bis jemand anhand der gültigen Gesetze feststellt, das es verboten ist? Sorry, aber dem "Rechtsverdreher" würd ich kein Vertrauen schenken, diese Auskunft könnte auch ein Kindergartenkind geben...
(Und wieso erst ab OLG?)