Kolonne:
Angemeldeter Verband von Kraftfahrzeugen mit Wegerecht; alle Fahrzeuge der Kolonne werden rechtlich als ein Fahrzeug gesehen; Kolonnenfahrzeuge sind beflaggt; der Weg ist vorgegeben; die Kolonne wird durch Sicherungsposten gesichert; Fahrzeugabstände sind, je nach Straßenstatus, vorgeschrieben; Kolonnenfahrt wird im §§ 27, 29 StVO geregelt; etc.
Kfz-Marsch/Mot-Marsch:
Kfz-Marsch muß nicht angemeldet werden; jedes Fahrzeug ist eigenständig; Fahrzeuge sind unbeflaggt; die Fahrstrecke kann frei gewählt werden bzw. der Verkehrssituation angepasst werden; der Kfz-Marschh ist nicht gesichert; die Fahrzeugabstände können frei gewählt werden; für Kfz-Märsche gelten keine (Sonder-)Regelungen lt. StVO: etc.






Zitieren