Ja, aber beim §38 steht drin:
Damit müssten ja alle Einsatz-Privat-PKW ohne Signalanlage den anderen Einsatzfahrzeugen mit Signalanlagen Platz machen.§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Au8sserdem hätten die Privat-Einsatz-PKW keinerlei Wege-Rechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel an Kreuzungen etc.
Gruß, Mr. Blaulicht






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