Also ich habe vor einiger Zeit im Feuerwehrmagazin genau zu diesem thema einen Artikel gelesen. Dort wurde von einem Urteil eines Gerichtes (welches kann ich nicht mehr genau sagen) berichtet, in dem ein Feuerwehrangehöriger freigesprochen wurde. Geklagt hatte der Kreis/Stadt und zwar: daß er auf einer Kraftfahrstraße Nachts außerhalb einer geschlossenen Ortschaft anstatt der zulässigen 80km/h mit etwas über 100 km/h gefahren ist.
Begründet wurde das Urteil damit, daß es zwar für andere Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlich ist daß er Sonderrechte in Anspruch nimmt, aber angesichts der Tatsache daß es Nacht war und die Geschwindigkeitsübertretung in einem vertretbaren Rahmen lag (lag nicht mal im Fahrverbotsbereich) konnte auf eine weitere Verfolgung verzichtet werden.
Soviel zum Thema Sonderrechte für Personen.
Das scheucht dich die Stadt/Kreis etc. als Verantwortlicher für die feuerwehr nachts aus dem bett und scheißt dich nachher auch noch an, daß du etwas zu schnell unterwegs zum Gerätehaus bist. Tolle Volksvertreter.
Ich selber nehme Sonderrechte im privat-PKW seltenst in Anspruch und wenn dann wirklich nur mal zu schnell, da wo es vertretbar ist, denn deine Versicherung interessiert das nicht. Und meine und die Gesundheit der anderen ist mir da wichtiger. Die Minute hats dann auch noch Zeit und andere die näher dran wohnen sind dann eh früher da und fahren schon mal vor.