das aber widerrum würde ja voraussetzen, dass ich diese Bilder überhaupt jemandem zeigen wollte - was ja nicht der Fall war. Und auf meinem privaten Fotalbum muss ich auch nix unkenntlich machen.
Das Beste an der Sache ist, dass auch mein Vorgesetzter, bei dem die Beschwerde einging, mir heute bestätigt hat, dass das "Fotografieren von Behördenfahrzeugen" verboten sei!
Auch meiner Frau wurde einmal allerdings seitens der Polizei untersagt, ein Polizeifahrzeug zu fotografieren, das auf einem Behindertenparkplatz eines Supermarktes stand. Mit der selben Begründung. Also handelt sich entweder um ein sehr hartnäckiges Gerücht, oder es muss was dran sein...

Gruß, Mr. Blaulicht