Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, die das Photographieren an Einsatzstellen ausdrücklich verbietet. Ausnahme: Der Einsatzleiter stimmt im individuellen Fall zu. Grund dafür war damals die Unart der (hauptamtlichen) Kräfte, wirklich jeden Scheiss für das weitere Leben zu dokumentieren.

Sollte es eine ähnliche Dienstanweisung bei Euch geben, sehe ich darin den einzigen verwundbaren Punkt.

Den Schutz der Geheimsphäre, der das Recht auf die Entfaltung der persönlichen Freiheit (=Photographieren) einschränken würde, sehe ich in Deinem Fall nicht gegeben.

Der kalte Krieg ist - offiziell - immerhin auch schon ein paar Tage her.

C-Elfe