also mal ganz in Ruhe und für deinen Vorgesetzten:
du darst ALLES fotografieren was du von einem öffentlichen Standpunkt aus ohne Hilfsmittel siehst, Ende
ob Feuerwehrauto,Polizeiauto,Lufthansagebäude,mein HAus,dein HAus, Nachbars Hund ,meine Oma ,Steine Dreck ,Kacke, Flugzeuge und das Kanzerlamt ....
(die Liste ist unendlich).
es gibt weder Behördenfahrzeuge die geschützt sind oder Gebäude, wenn ja dann sieht man die auch nicht von der Strasse aus ;)
das Thema Fotos veröffentlichen ,ist ein anderes,hattest du ja eh nie vor,also abhaken.
zu den beiden die dich zum Löschen gezwungen haben, hätten die bei mir nicht gemacht ,bzw jetzt eine Klage wegen Nötigung am Hals .
das einzige was dir wirklich dein Chef ankreiden kann,ist privat Fotos machen im Dienst,hat aber mit den Fotos selber nix zutun.
alles weitere steht im Gesetz.
Da uns das Bild nicht beschrieben wird, lasst uns doch ein Quiz draus machen. Meine Frage lautet z.B.: "Auf wievielen Rädern stand das Fahrzeug?"
Fahrzeug mit Singlebereifung?
Geändert von Alex22 (06.03.2008 um 17:45 Uhr)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Lieber Alex,
warum kommst du immer mit Gesetzestexten, die du augenscheinlich selbst nicht verstehst:
§24, KunstUrhG
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
Dieser Satz heißt einfacher formuliert folgendes:
Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, ohne einer Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen zu bedürfen.
Bestes Beispiel ist hier wohl die Veröffentlichung von Fahndungsbilder aus Tankstellenkameras etc. pp.
Alex, hast du den Paragraphen jetzt verstanden?
Gruß
Sebastian
Ne .. du wirst überrascht sein. StGB
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
also am Ende bleibt das fotografieren von roten Autos völlig legal, ohne wenn und aber
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