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Thema: Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
    Das blaue Lämpchen hat im Beitrag #11 geschrieben, dass es zum Zeitpunkt der Bilder im Dienst war.

    Zum letzten Absatz fällt mir das leidige Thema BILD-Leser-Reporter der Bildzeitung ein: Polizisten mit Handy am Ohr beim Polizeiautofahren, Polizei-Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Sanis, die neben ihrem Fahrzeug schlafen... halt alles, was den kleinen Mann da draußen so wütend macht.
    soweit mir bekannt ist sind keine Personen auf den Fotos zu sehen gewesen nur das Fahrzeug

    Gruß Michael

    PS: habe die Bilder leider nicht gesehen
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    also mal ganz in Ruhe und für deinen Vorgesetzten:

    du darst ALLES fotografieren was du von einem öffentlichen Standpunkt aus ohne Hilfsmittel siehst, Ende

    ob Feuerwehrauto,Polizeiauto,Lufthansagebäude,mein HAus,dein HAus, Nachbars Hund ,meine Oma ,Steine Dreck ,Kacke, Flugzeuge und das Kanzerlamt ....
    (die Liste ist unendlich).

    es gibt weder Behördenfahrzeuge die geschützt sind oder Gebäude, wenn ja dann sieht man die auch nicht von der Strasse aus ;)

    das Thema Fotos veröffentlichen ,ist ein anderes,hattest du ja eh nie vor,also abhaken.


    zu den beiden die dich zum Löschen gezwungen haben, hätten die bei mir nicht gemacht ,bzw jetzt eine Klage wegen Nötigung am Hals .

    das einzige was dir wirklich dein Chef ankreiden kann,ist privat Fotos machen im Dienst,hat aber mit den Fotos selber nix zutun.

    alles weitere steht im Gesetz.

  3. #3
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    Da uns das Bild nicht beschrieben wird, lasst uns doch ein Quiz draus machen. Meine Frage lautet z.B.: "Auf wievielen Rädern stand das Fahrzeug?"

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Da uns das Bild nicht beschrieben wird, lasst uns doch ein Quiz draus machen. Meine Frage lautet z.B.: "Auf wievielen Rädern stand das Fahrzeug?"
    wenn ich hier nicht zuviel verrate, es waren vier Räder

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  5. #5
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    Fahrzeug mit Singlebereifung?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    du darst ALLES fotografieren was du von einem öffentlichen Standpunkt aus ohne Hilfsmittel siehst, Ende

    ob Feuerwehrauto,Polizeiauto,Lufthansagebäude,mein HAus,dein HAus, Nachbars Hund ,meine Oma ,Steine Dreck ,Kacke, Flugzeuge und das Kanzerlamt ....
    (die Liste ist unendlich).
    So ein Quatsch ... das darfst du nicht ...
    Hast du mein Paragraph nicht gelesen?
    Fotos von militärischen Behörden dürfen nicht gemacht werden.

    EDIT: militärisch hinzugefügt
    Geändert von Alex22 (06.03.2008 um 17:45 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Lieber Alex,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    So ein Quatsch ... das darfst du nicht ...
    Hast du mein Paragraph nicht gelesen?
    Fotos von Behörden dürfen nicht gemacht werden.
    warum kommst du immer mit Gesetzestexten, die du augenscheinlich selbst nicht verstehst:

    §24, KunstUrhG
    Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

    Dieser Satz heißt einfacher formuliert folgendes:
    Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, ohne einer Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen zu bedürfen.
    Bestes Beispiel ist hier wohl die Veröffentlichung von Fahndungsbilder aus Tankstellenkameras etc. pp.

    Alex, hast du den Paragraphen jetzt verstanden?

    Gruß
    Sebastian

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Lieber Alex,



    warum kommst du immer mit Gesetzestexten, die du augenscheinlich selbst nicht verstehst:

    §24, KunstUrhG
    Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

    Dieser Satz heißt einfacher formuliert folgendes:
    Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zur Schau stellen, ohne einer Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen zu bedürfen.
    Bestes Beispiel ist hier wohl die Veröffentlichung von Fahndungsbilder aus Tankstellenkameras etc. pp.

    Alex, hast du den Paragraphen jetzt verstanden?

    Gruß
    Sebastian

    Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
    Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
    Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.
    Versuchs mal, und lass dir von denen eine Rechtsquelle für ihr Verbot nennen. Du wirst überrascht sein...

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Versuchs mal, und lass dir von denen eine Rechtsquelle für ihr Verbot nennen. Du wirst überrascht sein...
    Ne .. du wirst überrascht sein. StGB
    § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
    (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du kannst ja mal versuchen in einen militärischen Sicherheitsbereich zu fotografieren.
    Mal schauen wie lang es dauert bis die auf dich aufmerksam werden und dir das fotografieren verbieten.
    Oh bitte! Habe ich gesagt, dass man das darf?! Du hast aus dem KunstUrhG zitiert und völlig falsche Schlüße aus dem Zitat gezogen, darauf habe ich dich eindringlich hingewiesen. Warum machst du jetzt eine andere Baustelle auf?

    Gruß
    Sebastian

  12. #12
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    also am Ende bleibt das fotografieren von roten Autos völlig legal, ohne wenn und aber

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