naja mit dem entsprechenden Hintergrund könnten wir uns evtl. genauer vorstellen was passiert ist und evtl. besser helfen
Hintergrund ist der: Ich habe ein Fahrzeug der Feuerwehr auf einer öffentlichen Strasse fotografiert. Als ich wenig später auf die zwei Feuerwehrler traf, die mit dem Fahrzeug zur Zeit meines Fotografierens beschäftigt waren, wurde ich wie oben beschrieben aufgefordert, die Fotos zu löschen mit dem Hinweis, dass ich nicht alles fotografieren dürfe - und schon garnicht ein Feuerwehrauto!
Wie gesagt - ich habe die Fotos im Beisein der Beiden gelöscht, und damit war es für mich eigentlich vergessen. Heute kam nun eine Beschwerde an, und da ich der Meinung bin, dass diese a) inhaltlich nicht richtig und b) völlig überzogen ist, wollte ich mir, bevor es in den dritten Akt geht, ein paar rechtlich Fakten einholen.
Sicherlich klingt das Ganze doch sehr nach Kindergarten. Aber ich denke, auch als erwachsener Mensch braucht man sich nicht alles gefallen lassen.
Gruß, Mr. Blaulicht
naja ich würde mal sagen, dass das ablichten von Feuerwehrfahrzeugen nicht verboten ist. das sind fahrzeuge der öffentlichkeit!!!! wogegen die beiden beschwerde/klage einreichen könnten wäre der fall, dass man die beiden erkennen könnte. allerdings wäre die sache mit einem schwarzen "zensiert"-balken vom tisch. ich persönlich würde mir keine birne darüber machen. meines wissens nach ist die ganze sache, wie du schon sagst, überzogen und eigentlich Kindergarten. meines erachtens nach gibts da auch keine rechtliche grundlage, bis eben auf die sache mit dem unkenntlich machen der personen. (sowie evtl sichtbarer hausnummern, Kennzeichen,...)
das aber widerrum würde ja voraussetzen, dass ich diese Bilder überhaupt jemandem zeigen wollte - was ja nicht der Fall war. Und auf meinem privaten Fotalbum muss ich auch nix unkenntlich machen.
Das Beste an der Sache ist, dass auch mein Vorgesetzter, bei dem die Beschwerde einging, mir heute bestätigt hat, dass das "Fotografieren von Behördenfahrzeugen" verboten sei!
Auch meiner Frau wurde einmal allerdings seitens der Polizei untersagt, ein Polizeifahrzeug zu fotografieren, das auf einem Behindertenparkplatz eines Supermarktes stand. Mit der selben Begründung. Also handelt sich entweder um ein sehr hartnäckiges Gerücht, oder es muss was dran sein...
Gruß, Mr. Blaulicht
also mir zeigt sich kein grund, warum das verboten sien sollte. die sache mit der polizeu versteh ich ja, die hatten angst das da was für die passiert wegen behindertenparkplatz und so,... aber wegen FZG der Feuerwehr??? iss mir schleierhaft
Das nächste mal, wenn du sowas siehst, auch wenns "nur" das Fahrzeug ohne irgendwelche besondere Situation ist, bitte unbedingt ein Foto machen...
Wenn dich dann jemand dumm anmacht:
- Deine Adresse ihm in die Hand drücken für Beschwerden
- (ganz wichtig) Seine Adresse notieren
- (noch wichtiger) Dir SOFORT in einem gültigen Gesetzbuch zeigen lassen, wo das steht.
Wenn derjenige den letzten Punkt nicht erfüllen kann:
- Bilder behalten
- Dich beim Heimgehen über ihn kaputt lachen ^^
MfG Fabsi
Machs doch ganz einfach, stell die fotos auf der Karte wieder her, und du hast sie wieder...
Gibt da Programme... Allerdings ist es schlecht, wenn du seit der löschung auf der karte dann noch andere Daten aufgezeichnet hast. Dann kanns sein, dass die schon überschrieben sind!
MFG
So langsam brenne ich aber vor Neugier :-D
Welche Situation war denn darauf zu sehen ?
`Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`
Sind hier keine Rechstanwälte unterwegs? ;)
Sonst frag doch mal eben telefonisch den Rechtsanwalt deines Vertrauens... Der gibt dir bestimmt eine Auskunft gratis!
Gruß
Such mal nach DSLR-Forum. Dort hatten wir das schon einige Mal diskutiert. Dort sind professionelle Fotografen unterwegs. Die haben mir auch schon einmal bei Aufnahmen gut zur Seite gestanden als es darum ging, ob man Einsatzstellen Fotos für interne Weiterbildungen verwenden darf und wie diese dan aussehen müssen. Dort wurde mir auch das rechtliche sehr anschaulich klargelegt.
Bei uns gibt es eine Dienstanweisung, die das Photographieren an Einsatzstellen ausdrücklich verbietet. Ausnahme: Der Einsatzleiter stimmt im individuellen Fall zu. Grund dafür war damals die Unart der (hauptamtlichen) Kräfte, wirklich jeden Scheiss für das weitere Leben zu dokumentieren.
Sollte es eine ähnliche Dienstanweisung bei Euch geben, sehe ich darin den einzigen verwundbaren Punkt.
Den Schutz der Geheimsphäre, der das Recht auf die Entfaltung der persönlichen Freiheit (=Photographieren) einschränken würde, sehe ich in Deinem Fall nicht gegeben.
Der kalte Krieg ist - offiziell - immerhin auch schon ein paar Tage her.
C-Elfe
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