naja ich würde mal sagen, dass das ablichten von Feuerwehrfahrzeugen nicht verboten ist. das sind fahrzeuge der öffentlichkeit!!!! wogegen die beiden beschwerde/klage einreichen könnten wäre der fall, dass man die beiden erkennen könnte. allerdings wäre die sache mit einem schwarzen "zensiert"-balken vom tisch. ich persönlich würde mir keine birne darüber machen. meines wissens nach ist die ganze sache, wie du schon sagst, überzogen und eigentlich Kindergarten. meines erachtens nach gibts da auch keine rechtliche grundlage, bis eben auf die sache mit dem unkenntlich machen der personen. (sowie evtl sichtbarer hausnummern, Kennzeichen,...)