
 Zitat von 
überhose
					
				 
				Ich bin wirklich überrascht...
..nämlich davon, das dir nicht aufzufallen scheint, dass das verschiedene Paragraphen sind, und das "Behörden" und "Militär" offenbar nicht das selbe ist...
			
		 
	 
 Nicht nur das... Selbst wenn man jetzt NUR das Fotogrfieren von Militäreinrichtungen nimmt, ist dieses für sich alleine immer noch kein Problem, denn es müssen ja laut dem Paragraphen 
ZWEI Bedingungen erfüllt sein damit es Strafbar ist... Das UND darf nicht übersehen werden. 
Für alles andere gilt §59 UrHG !
	
		
			
			
				
					
 Zitat von 
Alex22
					
				 
				Ne .. du wirst überrascht sein. StGB
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt  und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
			
		 
	 
 
Davon unberührt bleibt natürlich das HAUSRECHT des jeweiligen Betriebers einer einer Militärischen Einrichtung (BW, aber auch der Militärs anderer NATO Staaten) wodurch ein Fotographieren INNERHALB der Einrichtung natürlich wirksam unterbunden werden kann!
Wobei ich mir jetzt gerade nicht sicher bin, wie das mit dem geltungsbereich des Grundgesetzes innerhalb von nichtdeutschen Militäranlagen auf dem Gebiet der BRD ist?
Sind die eigendlich Exterritorial? (JA/NEIN/TEILWEISE?) Da würden ggf. andere GEsetze greifen.
Aber BTT:
Es ist allerdings NICHT so, das ich ALLES Fotografieren darf was ich will.
Es gibt zwar den §59 UrHG der das beliebige Fotografieren an öffentlichen Plätzen genehmigt, aber nur von OBJEKTEN die sich BLEIBEND dort befinden!
Es gibt auch wohl noch soetwas wie "RECHT am MOTIV", das evtl. greifen könnte.
Allerdings ist nur EIN SONDERFALL davon KLAR geregelt, halt wen das Motiv eine Person ist.
Bei allem anderen wird das durch verschiedenste REchtsnormen zusammen bestimmt und ist leider nicht eindeutig. Von daher möchte ich da auch keine Einschätzung zu abgeben...
Gruß
Carsten
				
			 
			
		 
			
				
			
			
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