Mal an die "Streithähne":

Ihr müsst Gesetzestexte nicht im Zusammenhang/in Gesamtheit lesen sondern mal in Einzelteile aufdröseln. Und schon sieht es alles nicht mehr so schlimm aus.

Beispiel der hier genannte § 109g StGB:

§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) ....und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist das hüpfende Komma!

Wenn ich z.B. an eine Tag der offenen Tür in einer Kaserne einen Panzer fotografiere, weil mein Sohn darauf sitzt und sich ein Loch in der Bauch freut, erfülle ich die Tatbestandsmäßigkeit des § 109g StGb meiner Meinung nach bei Weitem noch nicht.
Wenn ich aber z.B. einen militärischen Prototypen von innen, außen, unten, oben und weiß der Geier noch alles abbilde und danach die Bilder an die ... weitergebe und die ... dann schon mal was weiß ich machen kann, damit man diesen Prototypen durch bloßen anpusten aus dem Verkehr ziehen kann, ist die Tatbestandmäßigkeit wohl erfüllt.

Also: Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es geschrieben wird!