Kurz und knapp du darfst fotografieren... es gibt kein Gesetz das es dir verbietet und ohne entsprechendes Gesetz kann dir nichts passieren.
Was hingegen verboten ist...
siehe KunstUrhebergesetz
§ 24
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.