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Thema: Feuerwehr kehrt vor Unfallstelle um

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  1. #1
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    War Wohl doch was dran !

    oder auch nicht .
    Der Leitstelle Minden werden in der Presse von heute wieder Vowürfe gemacht sie habe falsch gehandelt
    Siehe NW -Tageszeitung für den Altkreis Lübbecke vom 22.2.2008


    VON DAVID SCHELLENBERG


    Espelkamp/Detmold. Die Feuerwehrpanne beim tödlichen Glatteisunfall am 5. Februar in Espelkamp war kein Einzelfall. Dies hatte Landrat Ralf Niermann später behauptet.


    Dagegen erhebt ein Feuerwehrmann in einem Brief schwere Vorwürfe gegen die Rettungsleitstelle in Minden und weist auf einen weiteren Zwischenfall am selben Tag hin. Nach seiner Darstellung kam es bei einem Unfall auf der Lübbecker Straße in Espelkamp zu einer Verwechslung. Statt das nur vier Kilometer entfernte Feuerwehrfahrzeug der Löschgruppe Isenstedt zu informieren, das über eine Rettungsschere der neuesten Generation verfügt, habe die Leitstelle die Rettungsschere aus Lübbecke geordert. Deren Anfahrtsweg beträgt jedoch 14 Kilometer. Die Unfallfahrerin wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Feuerwehrmann wirft den Disponenten der Leitstelle mangelnde Ortskenntnis vor.


    Dagegen warnt der Sachbearbeiter für Feuerschutz bei der Bezirksregierung, Ulrich Waschkowski, vor einer Vorverurteilung einzelner Beteiligter. „Der Disponent der Leitstelle muss sich an die Alarm- und Ausrücke-Ordnung der Kommunen halten“, erklärt Waschkowski. Diese legt fest, wer wie bei einem Unglücksfall alarmiert wird. Wenn die Gemeinden keine nachbarschaftliche Hilfe vereinbart haben, muss die Feuerwehr an der Stadtgrenze umkehren. „Solange das nicht klar geregelt ist, kann so etwas immer wieder passieren“, sagt Waschkowski und appelliert angesichts des Espelkamper Unfalls an die Kommunen, ihre Alarm- und Ausrückeordnungen zu überprüfen und stärker zu kooperieren. Anders läuft die Alarmierung des Notarztes. Dieser ist nicht von Stadtgrenzen abhängig, da er direkt dem Kreis unterstellt ist.


    Wie viele Kommunen und Kreise keine nachbarschaftliche Hilfe für die Feuerwehr vereinbart haben, konnte Waschkowski nicht sagen. „Leider haben wir als Bezirksregierung keinen Einblick und können die Zusammenarbeit nicht verordnen.“


    Allerdings warnt er davor, die Espelkamper Panne überzubewerten. „In meinen sieben Jahren bei der Bezirksregierung Detmold ist das der erste Fall, und er ist unglücklich gelaufen. Normalerweise fährt die Feuerwehr weiter“, so Waschkowski. Am 5. Februar war die Rahdener Feuerwehr auf Anweisung der Kreisleitstelle nur wenige hundert Meter vor der Unfallstelle umgekehrt, weil sie das Unglücksauto nicht fanden, das hinter der Stadtgrenze lag. Die Fahrerin starb am Unfallort


    Fehlentscheidung kein Einzelfall
    Glatteis-Unfall: Erneute Kritik an Mindener Leitstelle

    VON HANS KRACHT


    Espelkamp/Rahden. Der tödliche Glatteis-Unfall am 5. Februar auf der Tonnenheider Straße ist längst nicht vergessen. Vor allen Dingen in den Reihen der Feuerwehr bewegen die Vorgänge noch die Gemüter. Und es gibt weiterhin Kritik an den Entscheidungen, die an jenem Morgen in der Leitstelle in Minden gefallen sind.


    Zwar hatte Landrat Dr. Ralf Niermann einen Fehler bei der Alarmierung eingestanden (NW vom 12. Februar), zugleich jedoch von einem Einzelfall gesprochen. Dem widerspricht ein hiesiger Feuerwehrmann (der nicht genannt sein will, der NW-Redaktion aber bekannt ist). Und er bezieht sich dabei auf eben jenen Unglückstag.


    Sicherlich sei es tragisch, wenn eine Frau bei einem Unfall ums Leben komme, schreibt er. Sicherlich sei es auch tragisch, wenn dabei in der Leitstelle für Feuerschutz und Rettung eine Verwechslung geschehe. Technisch sei es sicherlich auch kein Problem, wenn in der Leitstelle jemand einen Einsatz bearbeite.


    „Allerdings hat dieser Fall einmal mehr gezeigt, dass eine gewisse Ortskenntnis doch von Vorteil ist“, schreibt der Feuerwehrmann. Die Tonnenheider Straße erstrecke sich über zwei Stadtgebiete, vom Sportplatz in Tonnenheide bis etwa zur Zimmerei Möller zweieinhalb Kilometer, dann durch Schmalge, über die Landesstraße 770 bis zum Ortskern von Frotheim. Insgesamt mehr als acht Kilometer. Daraus folgere: Ein Unfall auf der Tonnenheider Straße muss nicht in Tonnenheide sein.


    „Da kann der Disponent ja von Glück sagen, dass der Unfall nicht auf der Diepenauer Straße gewesen war. Die fängt an der L 770 an und endet auf der Kanalbrücke in Gehlenbeck; Länge: zirka 16 Kilometer.“


    Kurz nach Alarmierung der Espelkamper Feuerwehr am Morgen des 5. Februar wurde ein weiterer Verkehrsunfall gemeldet – auf der Lübbecker Straße. „Die Leitstelle alarmierte die Rettungsschere in Lübbecke.“


    Die Lübbecker Straße befinde sich allerdings im Espelkamper Stadtgebiet, führt von Isenstedt bis zum alten Südtor in Espelkamp. „Das wäre ja auch nicht so tragisch“, meint der Feuerwehrmann, „wenn nicht die Löschgruppe Isenstedt ein fast nagelneues Löschfahrzeug mit einer Rettungsschere der neuesten Generation besitzen würde.“ Der Anfahrtsweg der Isenstedter bis zur Einsatzstelle an der Lübbecker Straße betrage zirka vier Kilometer. Der Anfahrtsweg der Lübbecker Rettungschere hingegen zirka 14 Kilometer.


    „Aber bei über 23.000 Einsätzen im Jahr kann ja mal was daneben gehen“, so der Feuerwehrmann, „oder wie war das?“
    Geändert von Alterlöschknecht (22.02.2008 um 22:44 Uhr)
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  2. #2
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    Wenn...

    ... der LST das neue Löschfahrzeug in der AAO nicht bekannt gemacht wird, wird sie wohl nicht anders entscheiden können.

    Und was das Thema nachbarschaftliche Hilfe angeht:
    Als GF/ZF interessiert mich auf der Anfahrt nicht die Bohne, ob die Herren Wehrleiter die Muße hatten, sich irgendwann mal auf Abstimmungen zu einigen. Ist die E-Stelle kurz hinter der Sprengelgrenze, dann ziehe ich dahin durch; und lass´ die Leute nicht noch länger warten. Die LST kann mich dann rufen, bis die Antenne umklappt. So einfach ist das.

    Wer den Mumm nicht hat, sollte sich vorne rechts nicht breit machen.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  3. #3
    Christian Gast
    Hallo,

    .... bei uns wird in solchen Fällen immer durchgefahren. Der Wehrleiter der entsprechenden Kommune wird dann umgehend verständigt, sobald genaue Kenntniss besteht wo und auf welchem Gebiet sich die Unfallstelle befindet. Ob dann noch weitere Kräfte ausrücken wird durch den WF der Kommune entschieden. Bei uns gibt es das "Mein Feuer - Dein Feuer" bzw. "Unser Unfall - Euer Unfall" nicht mehr. Und das obwohl wie eine Stadtgrenze, Kreisgrenze und eine Staatsgrenze haben. Wir haben sogar Adapter für die NL-Schäuche. Ich denke in erster Linie im Vordergrund stehet hier die Hilfe für die Betroffenen und nicht irgendwelche politischen Grenzen.

  4. #4
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    Und nur so geht es.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  5. #5
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    Da finde ich die Regelung im Nds-Brandschutzgesetz gut, das Nachbarschaftliche Hilfe im Umkreis von 15 Km ab Gemeindegrenze nicht in Rechnung gestellt werden.

    Bei uns wird auch durchgezogen bis zur Einsatzstelle. Ggf. wird die zuständige Wehr nachalarmiert.

    Blinky

  6. #6
    Memo1 Gast
    Gibt aber noch schrägere Tatsachen.

    z.b. Das große Tanklager in einer Kreisfreien Stadt, wo die Städische BF und FF anfährt und die Landkreis FF die 500m nebenan zuhause ist bei einer Übung zuhause bleiben darf oder weil es Stadtgebiet ist

    z.b. Die Autobahn die auf Bayerisch-Baden Württembergischen Gebiet verläuft. Läuft der Alarm in BW auf und der Einsatzort wäre angenommen Richtung BW so wird die Feuerwehr aus BW alarmiert, diese fährt die Autobahn kompl. hoch (ca.15km) dreht und fährt wieder die Autobahn runter zum Einsatzort. Im Bayerischen teil gibt es mehrere FF die mit Schere und Spreizer ausgerüstet sind...und da gibt es noch mehr...

    Bei einem Gespräch mit einem Bayerischen KBM war die Antwort wenn da was passiert der soll den zuständigen Anzeigen...!!!

  7. #7
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    147
    Bei uns gibt es auch Fälle, wo man denkt, "das kann doch nicht sein"

    Zwischen zwei Ortswehren läuft die Gemeindegrenze. Nun hängt es davon ab, ob der Anrufer in dem Disponent sagt, "Unfall zwischen A und B" oder ob er sagt "Unfall zwischen B und A".

    Je nachdem rücken A mit Stützpunktwehr oder B mit Stützpunktwehr aus.

    Auch, wenn der VU direkt vor dem anderen Ortsschild ist

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