Hallo zusammen
Ich habe so ein Springlichtsteuergerät aus einem ehemal. RTW ausgebaut und wollte es in unserem ELW verbauen.
Nachfrage beim TÜV: verboten, da diese Steuergeräte keine Zulasung besitzen (können sie auch nicht, da sie lt. Fahrzeugzulassungsverordnung [so heißt die STVZO heutzutage] nicht zulässig sind. Paragraph kann ich jetzt nicht sagen).
Evtl. per Ausnahmegenehmigung durch RP erlaubt (welche aber nur äußerst selten gegeben werden).
Selbst die Hersteller solcher Steuergeräte verweisen darauf, siehe hier:
http://www.kfz-relais.de/html/Springlicht_de.htm
Des weiteren ein technischer Hinweis: Diese Steuergeräte haben einen Anschluß für die klemme 58 (Stand-/Schlußlicht) damit die Springlichtsteuerung bei eingeschaltetem Fahrlicht ausgeschaltet bleibt. Nun gibt es das Problem mit der FZV bzw. STVZO welches ein solches Gerät gesetzlich gar nicht möglich macht es zu verbauen:
§49a Abs.5 STVZO: "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für:
1. Parkleuchten
2. Fahrrichtungsanzeiger
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (Lichthupe)
4. Arbeitsscheinwerfern an land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen "
Aus dem Grund dürfen die Scheinwerfer also nur leuchten wenn das Schlußlicht brennt und gerade das geht ja technisch nicht, da die Springlichtsteuerung ja bei eingeschaltetem Schlußlicht abgeschaltet wird.
Zudem finde ich solche Schaltungen bei denen abwechselnd Fern- und Abblendlicht geschaltet wird für unsinnig, da das Fernlicht alle entgegenkommenden Fahrzeugführer blendet und somit zu unfällen führen kann (an dem der Fahrzeugführer des "aufblendenden" Fahrzeuges zumindest mitschuldig ist). Also wenn, dann abwechselnd Abblendlicht und Nebelscheinwerfer. Das reicht zum Auffalen allemal und besser sind eh Frontblitzer die zudem noch zugelassen sind.
...ungefähr so => http://de.youtube.com/watch?v=s2raetGQ2F4&NR=1
und hier eindeutig bei eingeschaltetem Fahrlicht => http://de.youtube.com/watch?v=5-DpCu...eature=related
Gruß Carsten
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(Sokrates)
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Jein, sorry ich muß mich berichtigen. DIE FZV ersetzt den Zulassungsrelevanten Teil der STVZO und nicht ganz die STVZO, so wärs richtig.
Beides gibt es nicht! Aus der STVZO wurden die Teile "Zulassung" gestrichen und in die FZV überführt und die Teile "Fahrerlaubnis" wurden gestrichen und in die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) überführt.
Nachdem dann noch die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) und die Fahrzeugbetriebsverordnung (FBV) eingeführt wurden, wird die STVZO ganz abgeschafft.
Heire nachzulesen:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm
Derzeit gibt es ja noch beides... ;-) Natürlich werden die entsprechenden Regelungen bei Inkrafttreten der neuen Rechtsnorm aus der alten gestrichen.
Aber ein tolles Beispiel für die von der Politik geforderte Entbürokratisierung ist es schon, letztlich werden aus einem Gesetz hier nicht nur zwei, sondern stolze 4 gemacht...
Moin!
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber gab es nicht zum Thema "Springlicht" im vergangenen Jahr einen ausführlichen Artikel im "FM"?
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