Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
ist das Verbot eigentlich Bundesweit oder wieder Länder Sache???
weil hier in Sachsen kenne ich viele Fahrzeuge die das haben, sogar die BF Dresden fährt mit Springlicht!
Hallo !
Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge die im Einzelfall erteilt werden.
MfG
I believe on Digitalfunk
Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.
Geändert von Maulwurf (22.12.2007 um 13:53 Uhr)
Nicht ganz. Wenn der Wechsel zwischen Fehr und Nebelscheinwerfern ist, dann hättest du recht, es gibt aber auch Zusatzscheinwerfer, die unter oder in die Stoßstange integriert werden. Im letzteren Fall ist es teilweise sogar serienmäßig. Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Nicht viel aber grob erklärt
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu...f-.2FAbblenden
gibt es auch serienmäßig von BMW
Dabei werden die Scheinwerfer regelmäßig aufgeblendet.
funktioniert aber nur am Tag
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Ja - nee, die Wirkungsweise und den Aufbau von Springlicht bzw. Wechsellicht ist mir durchaus bekannt.
Ich meinte die rechtliche Grundlage dazu.
Gruß Carsten
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Ich hab mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt. Wobei es wiederum von den einzelnen Kreisen individuell entschieden werden darf
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