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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Hast Du dazu mal eine Quellenangabe, mir ist nämlich eine solche Regelung nicht bekannt.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  2. #2
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    Nicht viel aber grob erklärt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu...f-.2FAbblenden

    gibt es auch serienmäßig von BMW

    Dabei werden die Scheinwerfer regelmäßig aufgeblendet.
    funktioniert aber nur am Tag
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Ja - nee, die Wirkungsweise und den Aufbau von Springlicht bzw. Wechsellicht ist mir durchaus bekannt.

    Ich meinte die rechtliche Grundlage dazu.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Hallo Leute!

    Vielen Dank für die zigfache Erklärung von Springlicht. Das war aber nicht die Frage.

    Ich würde mich freuen, wenn man jetzt wieder zur Urpsprungsfrage zurückkommen könnte und jeder, der nichts dazu beitragen kann einen anderen Thread benutzen würde.


    In diesem Sinne.....
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    Wir (in NRW) beziehen seit Jahren unsere RTW´s MIT Springlicht von GSF. Ob sich da was an der Legalität ändert hat Herr Nolte beim letzten Besuch nicht erwähnt.
    Ich werde aber mal bei ihm anhorchen ob sich da etwas ändert.

    PS: Wenn wir Springlicht bestellen, baut die Firma GSF ein Relais ein, welches zwischen Fern- und Abblendlicht hin und her schaltet.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
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    Ich hab mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt. Wobei es wiederum von den einzelnen Kreisen individuell entschieden werden darf

  7. #7
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt....
    Warum das denn? Ich dachte immer, die Zulassungsverordnung wäre für alle gleich? Oder sind da doch manche gleicher?

  8. #8
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    hallo

    das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.
    Bis später auf 4 Meter! :D


  9. #9
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    Ich bin mir jetzt nicht mehr zu hundert prozent sicher, soweit ich weiß, ist es erlaubt, wenn es a.) zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfern umschaltet und b.) das ganze nur dann funktioniert, wenn das Licht ausgeschaltet ist.
    Ich meine da auch im Netz mal was drüber gelesen zu haben. Ich muss nochmal suchen wo genau das war.
    Hier noch ein Link von einem Springlicht, das demnach so zwar nicht zulässig ist, aber meiner Meinung nach dennoch eine gute Warnwirkung hat:
    http://www.youtube.com/watch?v=j8qi2...eature=related
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  10. #10
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    Springlicht Polizei HH

    Hallo,

    die HH-Polizei hat an allen FuStW (Primärfzg. der Reviere) schon seit Jahren Springlichtschaltungen m. Fernlicht und Nebelleuchten.
    Auch wieder bei der neuen E-Klasse. Auch die Feuerwehr hatte es mal bei einer Serie ELws der FF, ist aber wieder davon ab (seit es kleine LED-Flascher gibt).
    Springlicht sieht man hier auch bei den HiOrgs - wahrscheinlich ne Ausnahme für Land HH.

    Mfg
    FDNY911

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