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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    FirestormIII Gast
    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.

  2. #2
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    Zitat Zitat von FirestormIII Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.

    stimmt so nicht, bei uns normales Fahrlicht mit Nebelscheinwerfern und es ist original und es ist auch eine verrigelung drin. Springlicht geht nur wenn Licht aus und Blaulicht an, wenn das normale Licht eingeschatet wird ist das Springlicht ausser Kraft.
    Geändert von Maulwurf (22.12.2007 um 13:53 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    bei uns normales Fahrlicht mit Nebelscheinwerfern und es ist original und es ist auch eine verrigelung drin. Springlicht geht nur wenn Licht aus und Blaulicht an, wenn das normale Licht eingeschatet wird ist das Springlicht ausser Kraft.

    Das ist bei unseren derzeitigen RTWs auch so.
    Letzet Woche sind drei neue RTWs gekommen, das ist es nun so, das Springlicht über die Nebelscheinwerfer läuft...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  4. #4
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    Zitat Zitat von FirestormIII Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.
    Nicht ganz. Wenn der Wechsel zwischen Fehr und Nebelscheinwerfern ist, dann hättest du recht, es gibt aber auch Zusatzscheinwerfer, die unter oder in die Stoßstange integriert werden. Im letzteren Fall ist es teilweise sogar serienmäßig. Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Hast Du dazu mal eine Quellenangabe, mir ist nämlich eine solche Regelung nicht bekannt.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  6. #6
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    Nicht viel aber grob erklärt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu...f-.2FAbblenden

    gibt es auch serienmäßig von BMW

    Dabei werden die Scheinwerfer regelmäßig aufgeblendet.
    funktioniert aber nur am Tag
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
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    Ja - nee, die Wirkungsweise und den Aufbau von Springlicht bzw. Wechsellicht ist mir durchaus bekannt.

    Ich meinte die rechtliche Grundlage dazu.
    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Hallo Leute!

    Vielen Dank für die zigfache Erklärung von Springlicht. Das war aber nicht die Frage.

    Ich würde mich freuen, wenn man jetzt wieder zur Urpsprungsfrage zurückkommen könnte und jeder, der nichts dazu beitragen kann einen anderen Thread benutzen würde.


    In diesem Sinne.....
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    987
    Wir (in NRW) beziehen seit Jahren unsere RTW´s MIT Springlicht von GSF. Ob sich da was an der Legalität ändert hat Herr Nolte beim letzten Besuch nicht erwähnt.
    Ich werde aber mal bei ihm anhorchen ob sich da etwas ändert.

    PS: Wenn wir Springlicht bestellen, baut die Firma GSF ein Relais ein, welches zwischen Fern- und Abblendlicht hin und her schaltet.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
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    604
    Ich hab mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt. Wobei es wiederum von den einzelnen Kreisen individuell entschieden werden darf

  11. #11
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    4.289
    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt....
    Warum das denn? Ich dachte immer, die Zulassungsverordnung wäre für alle gleich? Oder sind da doch manche gleicher?

  12. #12
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    284
    hallo

    das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.
    Bis später auf 4 Meter! :D


  13. #13
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt,
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig.
    So... Die Einzige Ausnahme bilden Ausnahmegenehmigungen (die nur sehr sehr selten erteilt werden) und ein nicht ganz informierter TÜV-Mensch ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Falls hier doch noch jemand meind, es wäre erlaubt. Bitte ich darum einfach den entsprechenden Link des Bundesinnenministeriums und dem Passus der StraßenverkehrsZulassungsordnungs-Änderung hier einzufügen ^^

  14. #14
    MedEvak Gast
    Moin

    Kann ja sein das ich ein wenig blöd bin, aber in der STVZO werde ich dazu in keiner hinsicht fündig!!! Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!

    mfg

  15. #15
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von MedEvak Beitrag anzeigen
    Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!
    StvZO:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

    Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
    (Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

    MfG Fabsi

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