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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

  1. #16
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    Ja - nee, die Wirkungsweise und den Aufbau von Springlicht bzw. Wechsellicht ist mir durchaus bekannt.

    Ich meinte die rechtliche Grundlage dazu.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  2. #17
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    Hallo Leute!

    Vielen Dank für die zigfache Erklärung von Springlicht. Das war aber nicht die Frage.

    Ich würde mich freuen, wenn man jetzt wieder zur Urpsprungsfrage zurückkommen könnte und jeder, der nichts dazu beitragen kann einen anderen Thread benutzen würde.


    In diesem Sinne.....
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #18
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    Wir (in NRW) beziehen seit Jahren unsere RTW´s MIT Springlicht von GSF. Ob sich da was an der Legalität ändert hat Herr Nolte beim letzten Besuch nicht erwähnt.
    Ich werde aber mal bei ihm anhorchen ob sich da etwas ändert.

    PS: Wenn wir Springlicht bestellen, baut die Firma GSF ein Relais ein, welches zwischen Fern- und Abblendlicht hin und her schaltet.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #19
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt,
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig.
    So... Die Einzige Ausnahme bilden Ausnahmegenehmigungen (die nur sehr sehr selten erteilt werden) und ein nicht ganz informierter TÜV-Mensch ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Falls hier doch noch jemand meind, es wäre erlaubt. Bitte ich darum einfach den entsprechenden Link des Bundesinnenministeriums und dem Passus der StraßenverkehrsZulassungsordnungs-Änderung hier einzufügen ^^

  5. #20
    MedEvak Gast
    Moin

    Kann ja sein das ich ein wenig blöd bin, aber in der STVZO werde ich dazu in keiner hinsicht fündig!!! Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!

    mfg

  6. #21
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    Zitat Zitat von MedEvak Beitrag anzeigen
    Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!
    StvZO:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

    Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
    (Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

    MfG Fabsi

  7. #22
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    StvZO:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

    Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
    (Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

    MfG Fabsi
    Naja komischerweise, stand früher expliziet in der StVZO, daß alle Lichter nur Dauerlicht abgeben dürfen mit Ausnahme der Lichthupe, Fahrtrichtungsanzeiger und des Warnblinklichts.
    Dieser Passus wurde anscheinend gestrichen.
    Das Springlicht ist in erster Linie keine lichttechnische Einrichtung.
    Die Lichttechnische Einrichtung ist das Fern bzw Abblendlicht und dadurch das nirgends steht das diese dauerhaft leuchten müssen, kann ich hieraus erstmal kein Verbot des "Springlichts" ableiten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
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    So argumentieren klappt aber nicht Alex...

    Denn das Blaulicht ist auch nur ein Fernlicht, welches halt einen Motor nebendran hat ^^

    Zur Lichttechnischen Einrichtung gehören auch Steuerrelais, wie beim Blinker das spezielle Blinkrelais ;)


    Wenn du jetzt ein solches Springlichtrelais in ein Blaulichtauto einbaust, und damit dann über den TÜV fährst, wird sich da in den wenigstens Fällen keiner dran stören bei denen ;)
    Fakt ist aber, dass es eigentlich nicht erlaubt ist...

    MfG Fabsi

  9. #24
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    Naja wie Blinker beschaffen sein müssen steht im §54 und wie das Blaulicht auszusehen hat und wer diese benutzen darf im § 52.
    Das das Abblendlicht oder Fernlicht aber Dauerlicht abstrahlen muß steht nirgends
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das das Abblendlicht oder Fernlicht aber Dauerlicht abstrahlen muß steht nirgends
    Hab jetz keine Lust das raus zu suchen *g* aber in StVO oder StVZO steht auch irgendwo was von der Lichthupe und wenn das nicht so wäre, dürfte ich mir solch ein Relais ja auch in mein privat-PKW einbauen ohne probleme zu bekommen ;)

    MfG Fabsi

  11. #26
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    Hallo zusammen

    Ich habe so ein Springlichtsteuergerät aus einem ehemal. RTW ausgebaut und wollte es in unserem ELW verbauen.
    Nachfrage beim TÜV: verboten, da diese Steuergeräte keine Zulasung besitzen (können sie auch nicht, da sie lt. Fahrzeugzulassungsverordnung [so heißt die STVZO heutzutage] nicht zulässig sind. Paragraph kann ich jetzt nicht sagen).
    Evtl. per Ausnahmegenehmigung durch RP erlaubt (welche aber nur äußerst selten gegeben werden).

    Selbst die Hersteller solcher Steuergeräte verweisen darauf, siehe hier:
    http://www.kfz-relais.de/html/Springlicht_de.htm

    Des weiteren ein technischer Hinweis: Diese Steuergeräte haben einen Anschluß für die klemme 58 (Stand-/Schlußlicht) damit die Springlichtsteuerung bei eingeschaltetem Fahrlicht ausgeschaltet bleibt. Nun gibt es das Problem mit der FZV bzw. STVZO welches ein solches Gerät gesetzlich gar nicht möglich macht es zu verbauen:
    §49a Abs.5 STVZO: "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für:
    1. Parkleuchten
    2. Fahrrichtungsanzeiger
    3. die Abgabe von Leuchtzeichen (Lichthupe)
    4. Arbeitsscheinwerfern an land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen "

    Aus dem Grund dürfen die Scheinwerfer also nur leuchten wenn das Schlußlicht brennt und gerade das geht ja technisch nicht, da die Springlichtsteuerung ja bei eingeschaltetem Schlußlicht abgeschaltet wird.

    Zudem finde ich solche Schaltungen bei denen abwechselnd Fern- und Abblendlicht geschaltet wird für unsinnig, da das Fernlicht alle entgegenkommenden Fahrzeugführer blendet und somit zu unfällen führen kann (an dem der Fahrzeugführer des "aufblendenden" Fahrzeuges zumindest mitschuldig ist). Also wenn, dann abwechselnd Abblendlicht und Nebelscheinwerfer. Das reicht zum Auffalen allemal und besser sind eh Frontblitzer die zudem noch zugelassen sind.

  12. #27
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    ...ungefähr so => http://de.youtube.com/watch?v=s2raetGQ2F4&NR=1
    und hier eindeutig bei eingeschaltetem Fahrlicht => http://de.youtube.com/watch?v=5-DpCu...eature=related
    Gruß Carsten
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  13. #28
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    3. die Abgabe von Leuchtzeichen (Lichthupe)
    Tja .. und wo steht das ich die Lichthupe nicht automatisch abgeben darf?
    Früher stand in der StVZO manuelle Lichthupe, heute nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #29
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    da sie lt. Fahrzeugzulassungsverordnung [so heißt die STVZO heutzutage]
    Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt beide Rechtsnormen.
    Da wir in Deutschland ja alles entbürokratisieren wollen, hat man da aus einem Gesetz zwei gemacht ;-)

  15. #30
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt beide Rechtsnormen.
    Da wir in Deutschland ja alles entbürokratisieren wollen, hat man da aus einem Gesetz zwei gemacht ;-)
    Jein, sorry ich muß mich berichtigen. DIE FZV ersetzt den Zulassungsrelevanten Teil der STVZO und nicht ganz die STVZO, so wärs richtig.
    Beides gibt es nicht! Aus der STVZO wurden die Teile "Zulassung" gestrichen und in die FZV überführt und die Teile "Fahrerlaubnis" wurden gestrichen und in die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) überführt.
    Nachdem dann noch die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) und die Fahrzeugbetriebsverordnung (FBV) eingeführt wurden, wird die STVZO ganz abgeschafft.

    Heire nachzulesen:
    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

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