So... Die Einzige Ausnahme bilden Ausnahmegenehmigungen (die nur sehr sehr selten erteilt werden) und ein nicht ganz informierter TÜV-Mensch ^^
MfG Fabsi
P.S.: Falls hier doch noch jemand meind, es wäre erlaubt. Bitte ich darum einfach den entsprechenden Link des Bundesinnenministeriums und dem Passus der StraßenverkehrsZulassungsordnungs-Änderung hier einzufügen ^^