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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

  1. #31
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    Derzeit gibt es ja noch beides... ;-) Natürlich werden die entsprechenden Regelungen bei Inkrafttreten der neuen Rechtsnorm aus der alten gestrichen.
    Aber ein tolles Beispiel für die von der Politik geforderte Entbürokratisierung ist es schon, letztlich werden aus einem Gesetz hier nicht nur zwei, sondern stolze 4 gemacht...

  2. #32
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    Moin!

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber gab es nicht zum Thema "Springlicht" im vergangenen Jahr einen ausführlichen Artikel im "FM"?

  3. #33
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    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    bei uns normales Fahrlicht mit Nebelscheinwerfern und es ist original und es ist auch eine verrigelung drin. Springlicht geht nur wenn Licht aus und Blaulicht an, wenn das normale Licht eingeschatet wird ist das Springlicht ausser Kraft.

    Das ist bei unseren derzeitigen RTWs auch so.
    Letzet Woche sind drei neue RTWs gekommen, das ist es nun so, das Springlicht über die Nebelscheinwerfer läuft...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  4. #34
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    Ich hab mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt. Wobei es wiederum von den einzelnen Kreisen individuell entschieden werden darf

  5. #35
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt....
    Warum das denn? Ich dachte immer, die Zulassungsverordnung wäre für alle gleich? Oder sind da doch manche gleicher?

  6. #36
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    hallo

    das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.
    Bis später auf 4 Meter! :D


  7. #37
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    Ich bin mir jetzt nicht mehr zu hundert prozent sicher, soweit ich weiß, ist es erlaubt, wenn es a.) zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfern umschaltet und b.) das ganze nur dann funktioniert, wenn das Licht ausgeschaltet ist.
    Ich meine da auch im Netz mal was drüber gelesen zu haben. Ich muss nochmal suchen wo genau das war.
    Hier noch ein Link von einem Springlicht, das demnach so zwar nicht zulässig ist, aber meiner Meinung nach dennoch eine gute Warnwirkung hat:
    http://www.youtube.com/watch?v=j8qi2...eature=related
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  8. #38
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    Springlicht Polizei HH

    Hallo,

    die HH-Polizei hat an allen FuStW (Primärfzg. der Reviere) schon seit Jahren Springlichtschaltungen m. Fernlicht und Nebelleuchten.
    Auch wieder bei der neuen E-Klasse. Auch die Feuerwehr hatte es mal bei einer Serie ELws der FF, ist aber wieder davon ab (seit es kleine LED-Flascher gibt).
    Springlicht sieht man hier auch bei den HiOrgs - wahrscheinlich ne Ausnahme für Land HH.

    Mfg
    FDNY911

  9. #39
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    ich habe grad nochmal nachgeschaut weil ich der meinung war in meiner "feuerwehr magazin" sammlung mal etwas gelesen zu haben. und tatsächlich in der ausgabe 3 märz 2007 geht es um frontblitzer und das thema "springlicht" wird dort auch kurz angeschnitten wo aber nur steht das es im moment (märz 2007) nicht erlaubt sei.
    unser T4 hatt auch solch ein springlicht der in brandenburg, sicherlich wird das ja von bundesland zu bundesland anders sein.
    ich habe gehört in sachsen ist das komplett zugelassen.
    bei uns angeblich nur bei der polizei
    Bis später auf 4 Meter! :D


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