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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

  1. #1
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    Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

    Hallo Leute!

    Laut einer Aussage einer Führungskraft, die mit der Beschaffung von RTW´s zu tun hat, wird deren neuer RTW vom Ausbauer "GSF" im Frühjahr 2008 mi Springlicht geliefert.

    Angeblich soll das ab 1.1.2008 in Einsatzfahrzeugen erlaubt sein. Stimmt das bzw. hat da jemand etwas gehört?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Angeblich soll das ab 1.1.2008 in Einsatzfahrzeugen erlaubt sein. Stimmt das bzw. hat da jemand etwas gehört?
    Also bis jetz (stand heute) is mal noch nichts raus, das da was geändert werden soll in der StVZO ;)

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hallo Leute!

    Laut einer Aussage einer Führungskraft, die mit der Beschaffung von RTW´s zu tun hat, wird deren neuer RTW vom Ausbauer "GSF" im Frühjahr 2008 mi Springlicht geliefert.

    Angeblich soll das ab 1.1.2008 in Einsatzfahrzeugen erlaubt sein. Stimmt das bzw. hat da jemand etwas gehört?
    Guten Morgen.

    Nur ne kleine Frage für die Unwissenden.
    Was ist ein Springlicht?
    Oder stehe ich so auf der Leitung?

    Gruß
    Wildtäler

  4. #4
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    Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!

    Dankeschön für die Erklärung.

    Das wäre doch ne Sache für den priv. PKW.

    @ Poli

    erfülle ich damit den Tatbestand der Nötigung?
    Es blitzt ja dann Automatisch! kleiner Scherz am Rande

    Gruß
    Wildtäler

  6. #6
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    Zitat Zitat von wildtäler Beitrag anzeigen
    Dankeschön für die Erklärung.

    Das wäre doch ne Sache für den priv. PKW.

    @ Poli

    erfülle ich damit den Tatbestand der Nötigung?
    Es blitzt ja dann Automatisch! kleiner Scherz am Rande

    Gruß
    Wildtäler
    Achtung! Flachwitz! Füße hoch.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Achtung! Flachwitz! Füße hoch.
    Wäre doch ein gutes Argument vor´m Richter oder? "ggg"

    Gruß
    Wildtäler

  8. #8
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    ist das Verbot eigentlich Bundesweit oder wieder Länder Sache???

    weil hier in Sachsen kenne ich viele Fahrzeuge die das haben, sogar die BF Dresden fährt mit Springlicht!

  9. #9
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    Hallo !

    Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge die im Einzelfall erteilt werden.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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  11. #11
    FirestormIII Gast
    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Springlicht ist das abwechselnde Aufblitzen der Abblendlichter am Fahrzeug!
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.

  12. #12
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    Zitat Zitat von FirestormIII Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.

    stimmt so nicht, bei uns normales Fahrlicht mit Nebelscheinwerfern und es ist original und es ist auch eine verrigelung drin. Springlicht geht nur wenn Licht aus und Blaulicht an, wenn das normale Licht eingeschatet wird ist das Springlicht ausser Kraft.
    Geändert von Maulwurf (22.12.2007 um 13:53 Uhr)

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von FirestormIII Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.
    Nicht ganz. Wenn der Wechsel zwischen Fehr und Nebelscheinwerfern ist, dann hättest du recht, es gibt aber auch Zusatzscheinwerfer, die unter oder in die Stoßstange integriert werden. Im letzteren Fall ist es teilweise sogar serienmäßig. Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Hast Du dazu mal eine Quellenangabe, mir ist nämlich eine solche Regelung nicht bekannt.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

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    124 124 MRCC Bremen

  15. #15
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    Nicht viel aber grob erklärt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu...f-.2FAbblenden

    gibt es auch serienmäßig von BMW

    Dabei werden die Scheinwerfer regelmäßig aufgeblendet.
    funktioniert aber nur am Tag
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

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