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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von FirestormIII Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt ist, alterniert bei Springlichtschaltung das Fernlicht, nicht das Abblendlicht, daher auch bei Nachteinsätzen nicht zu empfehlen bzw erlaubt. Allerdings hab ich auch schon Fahrzeuge gesehen, an dem Nebelscheinwerfer und Fernlicht abwechselnd alterniert haben, dabei handelt es sich aber eher um Bastelarbeit^^.
    Nicht ganz. Wenn der Wechsel zwischen Fehr und Nebelscheinwerfern ist, dann hättest du recht, es gibt aber auch Zusatzscheinwerfer, die unter oder in die Stoßstange integriert werden. Im letzteren Fall ist es teilweise sogar serienmäßig. Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt, da es dort bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. Präklampsie / Eklampsie) nicht möglich ist das Horn zu nutzen. Das Springlicht fungiert dort als "Hornersatz", soll also die Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erhöhen.
    Hast Du dazu mal eine Quellenangabe, mir ist nämlich eine solche Regelung nicht bekannt.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  3. #3
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    Nicht viel aber grob erklärt

    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeu...f-.2FAbblenden

    gibt es auch serienmäßig von BMW

    Dabei werden die Scheinwerfer regelmäßig aufgeblendet.
    funktioniert aber nur am Tag
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Ja - nee, die Wirkungsweise und den Aufbau von Springlicht bzw. Wechsellicht ist mir durchaus bekannt.

    Ich meinte die rechtliche Grundlage dazu.
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Hallo Leute!

    Vielen Dank für die zigfache Erklärung von Springlicht. Das war aber nicht die Frage.

    Ich würde mich freuen, wenn man jetzt wieder zur Urpsprungsfrage zurückkommen könnte und jeder, der nichts dazu beitragen kann einen anderen Thread benutzen würde.


    In diesem Sinne.....
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Wir (in NRW) beziehen seit Jahren unsere RTW´s MIT Springlicht von GSF. Ob sich da was an der Legalität ändert hat Herr Nolte beim letzten Besuch nicht erwähnt.
    Ich werde aber mal bei ihm anhorchen ob sich da etwas ändert.

    PS: Wenn wir Springlicht bestellen, baut die Firma GSF ein Relais ein, welches zwischen Fern- und Abblendlicht hin und her schaltet.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    Ich hab mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt. Wobei es wiederum von den einzelnen Kreisen individuell entschieden werden darf

  8. #8
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    ...und meines Wissens nach war es bisher nur bei den Hilfsorganisationen verboten, und den Rettungsdienst Feuerwehr erlaubt....
    Warum das denn? Ich dachte immer, die Zulassungsverordnung wäre für alle gleich? Oder sind da doch manche gleicher?

  9. #9
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    hallo

    das thema ist nun etwas älter aber mich würde das auch mal interessieren ob das springlicht nun zulässig ist oder nicht, wenn ich mich mit leuten drüber unterhalte sagt der eine ja der andere nein.
    Bis später auf 4 Meter! :D


  10. #10
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    Ich bin mir jetzt nicht mehr zu hundert prozent sicher, soweit ich weiß, ist es erlaubt, wenn es a.) zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfern umschaltet und b.) das ganze nur dann funktioniert, wenn das Licht ausgeschaltet ist.
    Ich meine da auch im Netz mal was drüber gelesen zu haben. Ich muss nochmal suchen wo genau das war.
    Hier noch ein Link von einem Springlicht, das demnach so zwar nicht zulässig ist, aber meiner Meinung nach dennoch eine gute Warnwirkung hat:
    http://www.youtube.com/watch?v=j8qi2...eature=related
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für Rettungswagen ist das Springlicht übrigens erlaubt,
    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig.
    So... Die Einzige Ausnahme bilden Ausnahmegenehmigungen (die nur sehr sehr selten erteilt werden) und ein nicht ganz informierter TÜV-Mensch ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Falls hier doch noch jemand meind, es wäre erlaubt. Bitte ich darum einfach den entsprechenden Link des Bundesinnenministeriums und dem Passus der StraßenverkehrsZulassungsordnungs-Änderung hier einzufügen ^^

  12. #12
    MedEvak Gast
    Moin

    Kann ja sein das ich ein wenig blöd bin, aber in der STVZO werde ich dazu in keiner hinsicht fündig!!! Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!

    mfg

  13. #13
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    Zitat Zitat von MedEvak Beitrag anzeigen
    Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!
    StvZO:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

    Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
    (Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

    MfG Fabsi

  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    StvZO:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

    Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
    (Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

    MfG Fabsi
    Naja komischerweise, stand früher expliziet in der StVZO, daß alle Lichter nur Dauerlicht abgeben dürfen mit Ausnahme der Lichthupe, Fahrtrichtungsanzeiger und des Warnblinklichts.
    Dieser Passus wurde anscheinend gestrichen.
    Das Springlicht ist in erster Linie keine lichttechnische Einrichtung.
    Die Lichttechnische Einrichtung ist das Fern bzw Abblendlicht und dadurch das nirgends steht das diese dauerhaft leuchten müssen, kann ich hieraus erstmal kein Verbot des "Springlichts" ableiten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
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    So argumentieren klappt aber nicht Alex...

    Denn das Blaulicht ist auch nur ein Fernlicht, welches halt einen Motor nebendran hat ^^

    Zur Lichttechnischen Einrichtung gehören auch Steuerrelais, wie beim Blinker das spezielle Blinkrelais ;)


    Wenn du jetzt ein solches Springlichtrelais in ein Blaulichtauto einbaust, und damit dann über den TÜV fährst, wird sich da in den wenigstens Fällen keiner dran stören bei denen ;)
    Fakt ist aber, dass es eigentlich nicht erlaubt ist...

    MfG Fabsi

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