Hallo !
Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge die im Einzelfall erteilt werden.
MfG
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Grundsätzlich ist das "Springlicht" Bundesweit an allen Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig. Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen für Einsatzfahrzeuge die im Einzelfall erteilt werden.
MfG
I believe on Digitalfunk
:-)
http://www.myvideo.de/watch/647968
http://www.myvideo.de/watch/219677
auf das HLF warten!
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