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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    da sie lt. Fahrzeugzulassungsverordnung [so heißt die STVZO heutzutage]
    Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt beide Rechtsnormen.
    Da wir in Deutschland ja alles entbürokratisieren wollen, hat man da aus einem Gesetz zwei gemacht ;-)

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt beide Rechtsnormen.
    Da wir in Deutschland ja alles entbürokratisieren wollen, hat man da aus einem Gesetz zwei gemacht ;-)
    Jein, sorry ich muß mich berichtigen. DIE FZV ersetzt den Zulassungsrelevanten Teil der STVZO und nicht ganz die STVZO, so wärs richtig.
    Beides gibt es nicht! Aus der STVZO wurden die Teile "Zulassung" gestrichen und in die FZV überführt und die Teile "Fahrerlaubnis" wurden gestrichen und in die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) überführt.
    Nachdem dann noch die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) und die Fahrzeugbetriebsverordnung (FBV) eingeführt wurden, wird die STVZO ganz abgeschafft.

    Heire nachzulesen:
    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

  3. #3
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    Derzeit gibt es ja noch beides... ;-) Natürlich werden die entsprechenden Regelungen bei Inkrafttreten der neuen Rechtsnorm aus der alten gestrichen.
    Aber ein tolles Beispiel für die von der Politik geforderte Entbürokratisierung ist es schon, letztlich werden aus einem Gesetz hier nicht nur zwei, sondern stolze 4 gemacht...

  4. #4
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    Moin!

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber gab es nicht zum Thema "Springlicht" im vergangenen Jahr einen ausführlichen Artikel im "FM"?

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