Das ist so pauschal gesagt Unsinn.
Eine Martinszugbegleitung kann in den seltensten Fällen Amtshilfe sein, wenn die Kommune selbst (bzw. eine ihrer Einrichtungen, z.B. Schule) Ausrichter ist, schon gar nicht, da sich eine Behörde natürlich nicht selbst um Amtshilfe ersuchen kann.
Erstmal ist es Sache des Pferdehalters und des Reiters. Genauso, wie die Nutzung der öffentlichen verkehrswege erstmal Sache des Veranstalters ist, und das mitführen von mit Feuer erleuchteten Laternen oder Pechfackeln erstmal Sache des Trägers bzw. dessen Erziehungsberechtigten ist. Trotzdem ist die Feuerwehr, wenn sie als Absicherung eingesetzt wird, letztlich irgendwo mit im Boot. So sollte man schon mit dem Reiter abklären, inwiefern die "Mitläufer" vor dem Pferd abzusichern sind (z.B. Abstand).
Dann verstößt eure Kommune gegen gesetzliche (haushaltsrechtliche) Vorschriften. Sie ist nämlich bei der Einnahmebeschaffung dazu angehalten, den Finanzbedarf vorrangig aus solchen Entgeldern zu decken, bevor Abgaben/Steuern dazu genommen werden. Auf der anderen Seite ist sie nicht verpflichtet, diese Einnahmen an die Einsatzkräfte weiterzugeben, das ist freiwillig.
Das ist sehr lobenswert, so sollten alle Wehren vorgehen (jaja, außer Bayern...). Beachten muss man nur, dass ein Verkehrsregeln auch schon dann gegeben ist, wenn man dem Autofahrer, der bei eienr reinen Absicherung hinter dem Umzug im Schritttempo hertuckern muss, eine Umleitungsmöglichkeit sagt. Kenne einen Fall, wo dem Fahrer eines tiefergelegten Golfs ein Feldweg als Umfahrung genannt wurde. Den nachfolgenden Abschleppservice und Werkstattaufenthalt durfte die Kommune tragen (bzw. Versicherung).