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Falsch!!! ein Feuerwehrmann ist nur dann versichert wenn er versicherte Tätigkeit ausübt! D.h. Versicherte Tätigkeit = Aufgaben die er nach Gesetz zu erfüllen hat!
Das ist so pauschal gesagt Unsinn.

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Das ich net darum gebeten werden muss is klar (es gibt auch den Fall wo ich es muss --> Amtshilfe)
Eine Martinszugbegleitung kann in den seltensten Fällen Amtshilfe sein, wenn die Kommune selbst (bzw. eine ihrer Einrichtungen, z.B. Schule) Ausrichter ist, schon gar nicht, da sich eine Behörde natürlich nicht selbst um Amtshilfe ersuchen kann.

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Gegen was sichern wir denn ab???? den Reiter? das Pferd? NEIN!
nur gen den fließenden Verkehr und die Brandgefahr beim Feuer.
SONST NIX! Also kann und das Pferd und der Reiter egal sein! (Das ist Sache vom Veranstalter....)
Erstmal ist es Sache des Pferdehalters und des Reiters. Genauso, wie die Nutzung der öffentlichen verkehrswege erstmal Sache des Veranstalters ist, und das mitführen von mit Feuer erleuchteten Laternen oder Pechfackeln erstmal Sache des Trägers bzw. dessen Erziehungsberechtigten ist. Trotzdem ist die Feuerwehr, wenn sie als Absicherung eingesetzt wird, letztlich irgendwo mit im Boot. So sollte man schon mit dem Reiter abklären, inwiefern die "Mitläufer" vor dem Pferd abzusichern sind (z.B. Abstand).

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Das ist bei uns etwas anders! z.B. Bei angeordneten BSD gibt es normalerweise eine Aufwandsentschädigung für die Kräfte. Wenn wir die nicht wollen gibts auch keinen Kostenbescheid....
Dann verstößt eure Kommune gegen gesetzliche (haushaltsrechtliche) Vorschriften. Sie ist nämlich bei der Einnahmebeschaffung dazu angehalten, den Finanzbedarf vorrangig aus solchen Entgeldern zu decken, bevor Abgaben/Steuern dazu genommen werden. Auf der anderen Seite ist sie nicht verpflichtet, diese Einnahmen an die Einsatzkräfte weiterzugeben, das ist freiwillig.

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Ich weis jetzt nicht wie es die anderen Handhaben aber wir REGELN keinen Verkehr. Wir sichern nur ab (Wir sperren die Straße zur Sicherheit ab und verschwinden dann von der Straße... Die grüne Seite der Kelle wird nie benutzt...)
Somit liegt in unserm Fall nur eine reine Absicherung und keine Regelung vor.....
Das ist sehr lobenswert, so sollten alle Wehren vorgehen (jaja, außer Bayern...). Beachten muss man nur, dass ein Verkehrsregeln auch schon dann gegeben ist, wenn man dem Autofahrer, der bei eienr reinen Absicherung hinter dem Umzug im Schritttempo hertuckern muss, eine Umleitungsmöglichkeit sagt. Kenne einen Fall, wo dem Fahrer eines tiefergelegten Golfs ein Feldweg als Umfahrung genannt wurde. Den nachfolgenden Abschleppservice und Werkstattaufenthalt durfte die Kommune tragen (bzw. Versicherung).