So,
ich komme gerade von einem unserer Umzüge!
Und hier meine Info für euch, wie das heute bei uns gelaufen ist.
Unser Zug war nur vom örtlichen "Dorf"-Kindergarten ca. 50-60 Teilnehmer.
Abgesichert haben wir mit 4 Kräften (zu Fuß) mit Winkerkelle und 2m Funkgeräten (für die beiden Posten an der Ortsdurchfahrtsstraße)
Ich denke, eine Winkerkelle oder Ähnliches ist hier völlig ausreichend.
Da habe ich mich heute erkundigt: Versichert sind nur wir Einsatzkräfte über die Gemeindeunfallversicherung. Teilnehmer sind entwerder über den Veranstalter oder nur privat Versicher.
Auf keinen Fall über die FW. - was ja auch irgendwie logisch ist.
Richtig: Denn die Gemeinde als Träger der FW stellt "immer" eine Rechnung (ganz kleine Ausnahme: Sie selbst wäre der Kostenträger (Grundschule usw.)
Denn wie schon von Überhose geschrieben: Es könnte ja der Sportverein auf "dumme" Gedanken kommen. <-- Sozusagen: "Die FW ist ja immer für nen Spaß zu haben"
Nochmal RICHTIG: Haftung liegt beim Tierhalter (man hoffe er hat eine Versicherung - diese ist keine Pflicht!!!)
Das euch das Gefährdungspotential nicht interessiert, verwundert mich dann doch ein bisschen. Das Gefährdungspotential ist sehr hoch.
Bei uns sind Pferde von der Gemeide aus nicht erlaubt, da es vor 2-3 Jahren in unserer Gegend innerhalb eines Jahres 2 schwere Unfälle mit "Martinspferden" gegeben hat - dabei leider 1 Toter!
Weitere Meinungen würden mich immer noch interessieren - ich finde dies doch noch ein zu wenig überdachtes Thema in den Gemeinden und Wehren.
Schönen Abend noch
x112x
moment mal
wenn ich es richtig sehe ist die hauptaufgabe die brandsicherheitswache am feuer.
dies ist hauptaufgabe, und über die bezahlung kann und darf gestritten werden
aber was ich nicht verstehe ist der ordnerdienst.
sind wir bei 2m geräten, anhaltekellen und ähnlichem nicht wieder bei dem thema
" feuerwehrs regelt den verkehr"
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Korrekt, wobei man dabei den Teilnehmern noch differenzieren muss. Gilt es als schulische Veranstaltung, sind auch die mitgehenden Lehrer, Schüler und u.U. noch die Eltern über die GUV versichert, auch der St.-Martin-Darsteller kann arutner fallen.
Meine Antwort zur Versicherung weiter oben bezog sich auf die Herleitung von "Maddin", dass der Versicherungsschutz deshalb zustande kommt, weil die FW darum "gebeten" wurde. Das ist Nonsens.
Falsch!!! ein Feuerwehrmann ist nur dann versichert wenn er versicherte Tätigkeit ausübt! D.h. Versicherte Tätigkeit = Aufgaben die er nach Gesetz zu erfüllen hat!
Das ich net darum gebeten werden muss is klar (es gibt auch den Fall wo ich es muss --> Amtshilfe) aber wenn ich darum gebeten werde, SOLLTE ich es machen, sollange es eine Aufgabe ist die ich Erfüllen kann UND ich meine Hauptaufgabe als Feuerwehr jederzeit ausführen kann)(siehe HBKG §6 Abs.3)Zitat von überhose
Gegen was sichern wir denn ab???? den Reiter? das Pferd? NEIN!
nur gen den fließenden Verkehr und die Brandgefahr beim Feuer.
SONST NIX! Also kann und das Pferd und der Reiter egal sein! (Das ist Sache vom Veranstalter....)
Das ist bei uns etwas anders! z.B. Bei angeordneten BSD gibt es normalerweise eine Aufwandsentschädigung für die Kräfte. Wenn wir die nicht wollen gibts auch keinen Kostenbescheid....
In dem Fall vom Umzug wollen wir auch keine Entschädigung (ich weis aber auch net ob uns da sowas zu steht) Ich wüsste bis jetzt noch von keiner Vorderung von der Stadt an irgendwen außer wo die Kräfte die Entschädigung wollten oder wo es durch irgendwelche Sachen zum "kostenpflichtigen" Ernstfall (z.B.PKW-Brand beim Betrieb des PKW oder absichtliche Fehlalarmierung) kam.
Vielleicht ist auch unsere Stadt nur etwas tolleranter in solchen Sachen (kann ja auch gut sein)
Ich weis jetzt nicht wie es die anderen Handhaben aber wir REGELN keinen Verkehr. Wir sichern nur ab (Wir sperren die Straße zur Sicherheit ab und verschwinden dann von der Straße... Die grüne Seite der Kelle wird nie benutzt...)Zitat von akkonsaarland
Somit liegt in unserm Fall nur eine reine Absicherung und keine Regelung vor.....
Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!
http://www.imnotfall.de/
Das ist so pauschal gesagt Unsinn.
Eine Martinszugbegleitung kann in den seltensten Fällen Amtshilfe sein, wenn die Kommune selbst (bzw. eine ihrer Einrichtungen, z.B. Schule) Ausrichter ist, schon gar nicht, da sich eine Behörde natürlich nicht selbst um Amtshilfe ersuchen kann.
Erstmal ist es Sache des Pferdehalters und des Reiters. Genauso, wie die Nutzung der öffentlichen verkehrswege erstmal Sache des Veranstalters ist, und das mitführen von mit Feuer erleuchteten Laternen oder Pechfackeln erstmal Sache des Trägers bzw. dessen Erziehungsberechtigten ist. Trotzdem ist die Feuerwehr, wenn sie als Absicherung eingesetzt wird, letztlich irgendwo mit im Boot. So sollte man schon mit dem Reiter abklären, inwiefern die "Mitläufer" vor dem Pferd abzusichern sind (z.B. Abstand).
Dann verstößt eure Kommune gegen gesetzliche (haushaltsrechtliche) Vorschriften. Sie ist nämlich bei der Einnahmebeschaffung dazu angehalten, den Finanzbedarf vorrangig aus solchen Entgeldern zu decken, bevor Abgaben/Steuern dazu genommen werden. Auf der anderen Seite ist sie nicht verpflichtet, diese Einnahmen an die Einsatzkräfte weiterzugeben, das ist freiwillig.
Das ist sehr lobenswert, so sollten alle Wehren vorgehen (jaja, außer Bayern...). Beachten muss man nur, dass ein Verkehrsregeln auch schon dann gegeben ist, wenn man dem Autofahrer, der bei eienr reinen Absicherung hinter dem Umzug im Schritttempo hertuckern muss, eine Umleitungsmöglichkeit sagt. Kenne einen Fall, wo dem Fahrer eines tiefergelegten Golfs ein Feldweg als Umfahrung genannt wurde. Den nachfolgenden Abschleppservice und Werkstattaufenthalt durfte die Kommune tragen (bzw. Versicherung).
Richtig - Denn wir als Feuerwehr sind in der Regel (bei uns zumindest) für die Absicherung des Zuges - der Personen auf der Fahrbahn - zuständig.
D.h. ggf. dass die Personen evtl. auch gegen das Pferd abgesichert werden sollten. Also wirklich rein mit einem angemessenen "Sicherheitsabstand" - denn Feuer und Pferd??? Vertägt sich bestimmt nicht so gut auf nächster Nähe.
"SOLLTEN": weil dies in der Praxis garnicht funktioniert - man müsste ja einen Käfig um das Pferd samt Reiter machen. Also Unsinn.
So ist es wohl angeraten, sich mit dem Halter, dem Reiter und dem Veranstalter kurzzuschließen, welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um einen sicheren und guten Ablauf zu erhalten.
Nur mal so am Rande:
Es sei angemerkt, dass wir, wenn wir einen Zug (mit Pferd) absichern, auch eine gewisse Verantwortung gegenüber den Autofahren haben - wenn auch nur moralisch!!!!!
Denn sollte ein Pferd doch einmal "durchgehen" und in ein Auto laufen - könnte dies für Reiter und Autofahrer schlimme
Folgen haben: "VU PKW gegen Pferd - Person klemmt!" <-- nicht schön, gar nicht schön - ODER???
Am Ende noch vor unseren Augen? Wer hätte denn da kein komisches Gefühl?
Aber das führt dann wohl doch zu einer sehr weiten Diskussion.
Wir (auch hier in Bayern - bei uns zumindest) sichern auch nur ab!
Es wird bei uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir NUR ABSICHERN - NICHT REGELN (aus den selben Grüden, welche überhose oben genannt hat)
Umgeleitet wir bei uns sowieso nicht, da der Zug nicht sehr lange ist und die Fahrbahn nicht längere Zeit vom Zug "blockiert" ist.
@Maddin: Wir besitzen gar keine Kellen mit einer grünen Seite, da das Regel des Verkehrs bis vor ein paar Jahren auch hier in Bayern nur der Polizei erlaubt war. Jetzt zwar nicht mehr - aber trotzdem werden bei uns solche Dinger im Normalfall nicht beschafft. Wir haben nur die "einfachen" auf einer Seite roten Winkerkellen mit der Aufschrift: "Halt Feuerwehr" oder "Einsatz Feuerwehr". Die reichten bis jetzt auch immer vollkommen aus.
Gruß
x112x
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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