Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
So sollte man schon mit dem Reiter abklären, inwiefern die "Mitläufer" vor dem Pferd abzusichern sind (z.B. Abstand).
Richtig - Denn wir als Feuerwehr sind in der Regel (bei uns zumindest) für die Absicherung des Zuges - der Personen auf der Fahrbahn - zuständig.
D.h. ggf. dass die Personen evtl. auch gegen das Pferd abgesichert werden sollten. Also wirklich rein mit einem angemessenen "Sicherheitsabstand" - denn Feuer und Pferd??? Vertägt sich bestimmt nicht so gut auf nächster Nähe.

"SOLLTEN": weil dies in der Praxis garnicht funktioniert - man müsste ja einen Käfig um das Pferd samt Reiter machen. Also Unsinn.
So ist es wohl angeraten, sich mit dem Halter, dem Reiter und dem Veranstalter kurzzuschließen, welche Maßnahmen getroffen werden sollten, um einen sicheren und guten Ablauf zu erhalten.


Nur mal so am Rande:

Es sei angemerkt, dass wir, wenn wir einen Zug (mit Pferd) absichern, auch eine gewisse Verantwortung gegenüber den Autofahren haben - wenn auch nur moralisch!!!!!
Denn sollte ein Pferd doch einmal "durchgehen" und in ein Auto laufen - könnte dies für Reiter und Autofahrer schlimme
Folgen haben: "VU PKW gegen Pferd - Person klemmt!" <-- nicht schön, gar nicht schön - ODER???
Am Ende noch vor unseren Augen? Wer hätte denn da kein komisches Gefühl?
Aber das führt dann wohl doch zu einer sehr weiten Diskussion.


Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
Ich weis jetzt nicht wie es die anderen Handhaben aber wir REGELN keinen Verkehr. Wir sichern nur ab (Wir sperren die Straße zur Sicherheit ab und verschwinden dann von der Straße... Die grüne Seite der Kelle wird nie benutzt...)
Somit liegt in unserm Fall nur eine reine Absicherung und keine Regelung vor.....
Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Das ist sehr lobenswert, so sollten alle Wehren vorgehen (jaja, außer Bayern...). Beachten muss man nur, dass ein Verkehrsregeln auch schon dann gegeben ist, wenn man dem Autofahrer, der bei eienr reinen Absicherung hinter dem Umzug im Schritttempo hertuckern muss, eine Umleitungsmöglichkeit sagt. Kenne einen Fall, wo dem Fahrer eines tiefergelegten Golfs ein Feldweg als Umfahrung genannt wurde. Den nachfolgenden Abschleppservice und Werkstattaufenthalt durfte die Kommune tragen (bzw. Versicherung).

Wir (auch hier in Bayern - bei uns zumindest) sichern auch nur ab!
Es wird bei uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir NUR ABSICHERN - NICHT REGELN (aus den selben Grüden, welche überhose oben genannt hat)
Umgeleitet wir bei uns sowieso nicht, da der Zug nicht sehr lange ist und die Fahrbahn nicht längere Zeit vom Zug "blockiert" ist.

@Maddin: Wir besitzen gar keine Kellen mit einer grünen Seite, da das Regel des Verkehrs bis vor ein paar Jahren auch hier in Bayern nur der Polizei erlaubt war. Jetzt zwar nicht mehr - aber trotzdem werden bei uns solche Dinger im Normalfall nicht beschafft. Wir haben nur die "einfachen" auf einer Seite roten Winkerkellen mit der Aufschrift: "Halt Feuerwehr" oder "Einsatz Feuerwehr". Die reichten bis jetzt auch immer vollkommen aus.

Gruß
x112x