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Thema: Absicherungsmaßnahmen an St. Martin - Martinsumzug

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  1. #1
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    Hallo

    Bei uns fand dieses Jahr das erste mal ein etwas größerer Umzug von KiGa und Grundschule zusammen statt (ca 150 Leute). Der Umzug wurde bei der Stadt und Poilzei angemeldet und die Polizei hat dann über die Schule bei und anfragen lassen ob wir aushelfen können da die Pol. nicht genung Leute hat.

    in Hessen ist nach HBKG so geregelt:
    § 6 Aufgabenbereich
    (3) Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.

    Somit wäre auch eine Absicherung des Martinumzugs eine Versicherte Tätigkeit der Feuerwehren wenn sie darum gebeten werden.

    Wir sind zur Absicherung ca mit 10 Leuten mit Haltekellen und Leuchtstäben (UK4AA mit Leuchtaufsatz) mitgegangen. an der Kreuzungen blieb immer einer stehen und hat die Autos angehalten bis der Umzug vorbei war. nächstes Jahr werden wir aber auch ein Fahrzeug mit nahmen welches den Umzug von Hinten zusätzlich absichert (Warnblinker und Blaulicht).

    Zu den Kosten:
    Wir machen es freiwillig und ohne Kosten! (in unseren Augen sollten die Vereine und Organisationen im Dorf zusammenhalten und sich gegenseitg helfen)

    Ob Pferde mit laufen oder nicht, soll uns komplett egal sein... Damit haben wir nix zu tun... wir Sichern nur den Umzug gegen den fließenden Verkehr ab... (Wer von uns will beurteilen ob das zu gefährlich ist oder net)

    Gruß Maddin
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



  2. #2
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    Somit wäre auch eine Absicherung des Martinumzugs eine Versicherte Tätigkeit der Feuerwehren wenn sie darum gebeten werden.
    Was hat das mit der Versicherung zu tun? Richtig: NIX!

    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    Wir machen es freiwillig und ohne Kosten! (in unseren Augen sollten die Vereine und Organisationen im Dorf zusammenhalten und sich gegenseitg helfen)
    Nur wenn die Gemeinde sagt, das geht kostenfrei in Ordnung, ist das so (wird sie hier wohl machen, da sie als Träger der Grundschulen und Kindergärten letztlich auch Veranstalter ist...). Wenn die Feuerwehr dafür gemeindeeigene Geräte/Fahrzeuge nutzt, hat das überhaupt nichts mit dem Verein Feuerwehr zu tun! Was macht ihr, wenn der Sportverein im Sommer 3x wöchentlich sseinen Sportplatz von euch bewässert haben will?

    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    Ob Pferde mit laufen oder nicht, soll uns komplett egal sein... Damit haben wir nix zu tun... wir Sichern nur den Umzug gegen den fließenden Verkehr ab... (Wer von uns will beurteilen ob das zu gefährlich ist oder net)
    Die Haftung liegt hier beim Pferdehalter und Reiter. Aber das euch ein solches Gefährdungspotential nicht interessiert, obwohl ihr das ganze "absichert", ist etwas leichtgläubig...

  3. #3
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    Hi


    Also bei uns ist so:

    1. Wir machen dass im Rahmen einer Interessengemeinschaft der Ortsvereine/Feuerwehrverein.

    2.Wir haben 2 kleine St- Martins-Züge von den KiGa's und 1 großen wo 2 Grundschulen und 2 KiGa's teilnehmen.Alle Umzüge sind mit Pferd,wobei immer ein "Pferde-Betreuer"(meistens Inhaber) dabei ist.Deweiteren gehen bei uns nur Leute mit Fackeln in der Nähe der Pferde,die schön öfters mit Pferden zu tun hatten und sich auch einerigermaßen in "Verhaltenskunde" von Pferden auskennen.

    3.Abgesichert wird mit unseren zwei LFs und beim großen dann noch durch ein KTW der JUH und 1 FuStW der Pol.


    4.Kosten werden keine in Rechnung gestellt-15 Brezeln und Kakao/Glühwein reicht als Dank.
    Die Kosten für die Fackeln übernehmen die KiGa's/Schulen.


    MfG Akkon_21

  4. #4
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Akkon_21 Beitrag anzeigen
    1. Wir machen dass im Rahmen einer Interessengemeinschaft der Ortsvereine/Feuerwehrverein.

    2.Wir haben 2 kleine St- Martins-Züge von den KiGa's und 1 großen wo 2 Grundschulen und 2 KiGa's teilnehmen.

    4.Kosten werden keine in Rechnung gestellt-15 Brezeln und Kakao/Glühwein reicht als Dank.
    Die Kosten für die Fackeln übernehmen die KiGa's/Schulen.
    Sind die Schulen/Kindergärten Ausrichter, oder dahinter stehende Födervereine/Elternvereinigungen?

  5. #5
    x112x Gast
    So,
    ich komme gerade von einem unserer Umzüge!

    Und hier meine Info für euch, wie das heute bei uns gelaufen ist.

    Unser Zug war nur vom örtlichen "Dorf"-Kindergarten ca. 50-60 Teilnehmer.

    Abgesichert haben wir mit 4 Kräften (zu Fuß) mit Winkerkelle und 2m Funkgeräten (für die beiden Posten an der Ortsdurchfahrtsstraße)

    Ich denke, eine Winkerkelle oder Ähnliches ist hier völlig ausreichend.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was hat das mit der Versicherung zu tun? Richtig: NIX!
    Da habe ich mich heute erkundigt: Versichert sind nur wir Einsatzkräfte über die Gemeindeunfallversicherung. Teilnehmer sind entwerder über den Veranstalter oder nur privat Versicher.
    Auf keinen Fall über die FW. - was ja auch irgendwie logisch ist.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nur wenn die Gemeinde sagt, das geht kostenfrei in Ordnung, ist das so (wird sie hier wohl machen, da sie als Träger der Grundschulen und Kindergärten letztlich auch Veranstalter ist...). Wenn die Feuerwehr dafür gemeindeeigene Geräte/Fahrzeuge nutzt, hat das überhaupt nichts mit dem Verein Feuerwehr zu tun! Was macht ihr, wenn der Sportverein im Sommer 3x wöchentlich sseinen Sportplatz von euch bewässert haben will?
    Richtig: Denn die Gemeinde als Träger der FW stellt "immer" eine Rechnung (ganz kleine Ausnahme: Sie selbst wäre der Kostenträger (Grundschule usw.)

    Denn wie schon von Überhose geschrieben: Es könnte ja der Sportverein auf "dumme" Gedanken kommen. <-- Sozusagen: "Die FW ist ja immer für nen Spaß zu haben"

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Haftung liegt hier beim Pferdehalter und Reiter. Aber das euch ein solches Gefährdungspotential nicht interessiert, obwohl ihr das ganze "absichert", ist etwas leichtgläubig...
    Nochmal RICHTIG: Haftung liegt beim Tierhalter (man hoffe er hat eine Versicherung - diese ist keine Pflicht!!!)
    Das euch das Gefährdungspotential nicht interessiert, verwundert mich dann doch ein bisschen. Das Gefährdungspotential ist sehr hoch.

    Bei uns sind Pferde von der Gemeide aus nicht erlaubt, da es vor 2-3 Jahren in unserer Gegend innerhalb eines Jahres 2 schwere Unfälle mit "Martinspferden" gegeben hat - dabei leider 1 Toter!

    Weitere Meinungen würden mich immer noch interessieren - ich finde dies doch noch ein zu wenig überdachtes Thema in den Gemeinden und Wehren.

    Schönen Abend noch

    x112x

  6. #6
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    moment mal

    wenn ich es richtig sehe ist die hauptaufgabe die brandsicherheitswache am feuer.
    dies ist hauptaufgabe, und über die bezahlung kann und darf gestritten werden

    aber was ich nicht verstehe ist der ordnerdienst.
    sind wir bei 2m geräten, anhaltekellen und ähnlichem nicht wieder bei dem thema
    " feuerwehrs regelt den verkehr"
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von x112x Beitrag anzeigen
    Versichert sind nur wir Einsatzkräfte über die Gemeindeunfallversicherung. Teilnehmer sind entwerder über den Veranstalter oder nur privat Versicher. Auf keinen Fall über die FW. - was ja auch irgendwie logisch ist.
    Korrekt, wobei man dabei den Teilnehmern noch differenzieren muss. Gilt es als schulische Veranstaltung, sind auch die mitgehenden Lehrer, Schüler und u.U. noch die Eltern über die GUV versichert, auch der St.-Martin-Darsteller kann arutner fallen.

    Meine Antwort zur Versicherung weiter oben bezog sich auf die Herleitung von "Maddin", dass der Versicherungsschutz deshalb zustande kommt, weil die FW darum "gebeten" wurde. Das ist Nonsens.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was hat das mit der Versicherung zu tun? Richtig: NIX!

    Falsch!!! ein Feuerwehrmann ist nur dann versichert wenn er versicherte Tätigkeit ausübt! D.h. Versicherte Tätigkeit = Aufgaben die er nach Gesetz zu erfüllen hat!
    Zitat Zitat von überhose
    Meine Antwort zur Versicherung weiter oben bezog sich auf die Herleitung von "Maddin", dass der Versicherungsschutz deshalb zustande kommt, weil die FW darum "gebeten" wurde. Das ist Nonsens.
    Das ich net darum gebeten werden muss is klar (es gibt auch den Fall wo ich es muss --> Amtshilfe) aber wenn ich darum gebeten werde, SOLLTE ich es machen, sollange es eine Aufgabe ist die ich Erfüllen kann UND ich meine Hauptaufgabe als Feuerwehr jederzeit ausführen kann)(siehe HBKG §6 Abs.3)



    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Haftung liegt hier beim Pferdehalter und Reiter. Aber das euch ein solches Gefährdungspotential nicht interessiert, obwohl ihr das ganze "absichert", ist etwas leichtgläubig...
    Gegen was sichern wir denn ab???? den Reiter? das Pferd? NEIN!
    nur gen den fließenden Verkehr und die Brandgefahr beim Feuer.
    SONST NIX! Also kann und das Pferd und der Reiter egal sein! (Das ist Sache vom Veranstalter....)




    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nur wenn die Gemeinde sagt, das geht kostenfrei in Ordnung, ist das so (wird sie hier wohl machen, da sie als Träger der Grundschulen und Kindergärten letztlich auch Veranstalter ist...). Wenn die Feuerwehr dafür gemeindeeigene Geräte/Fahrzeuge nutzt, hat das überhaupt nichts mit dem Verein Feuerwehr zu tun! Was macht ihr, wenn der Sportverein im Sommer 3x wöchentlich sseinen Sportplatz von euch bewässert haben will?
    Das ist bei uns etwas anders! z.B. Bei angeordneten BSD gibt es normalerweise eine Aufwandsentschädigung für die Kräfte. Wenn wir die nicht wollen gibts auch keinen Kostenbescheid....
    In dem Fall vom Umzug wollen wir auch keine Entschädigung (ich weis aber auch net ob uns da sowas zu steht) Ich wüsste bis jetzt noch von keiner Vorderung von der Stadt an irgendwen außer wo die Kräfte die Entschädigung wollten oder wo es durch irgendwelche Sachen zum "kostenpflichtigen" Ernstfall (z.B.PKW-Brand beim Betrieb des PKW oder absichtliche Fehlalarmierung) kam.

    Vielleicht ist auch unsere Stadt nur etwas tolleranter in solchen Sachen (kann ja auch gut sein)


    Zitat Zitat von akkonsaarland
    aber was ich nicht verstehe ist der ordnerdienst.
    sind wir bei 2m geräten, anhaltekellen und ähnlichem nicht wieder bei dem thema
    " feuerwehrs regelt den verkehr"
    Ich weis jetzt nicht wie es die anderen Handhaben aber wir REGELN keinen Verkehr. Wir sichern nur ab (Wir sperren die Straße zur Sicherheit ab und verschwinden dann von der Straße... Die grüne Seite der Kelle wird nie benutzt...)
    Somit liegt in unserm Fall nur eine reine Absicherung und keine Regelung vor.....
    Hilf Deinen Helfern auf einfache Art:
    Führe stets einen Notfallkontakt in Deinem Handy!

    http://www.imnotfall.de/



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