Hallo...
Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
In meiner Streifenzeit wurden wir öfters zur Mithilfe dazugezogen, da nur wir (Polizei) Zivilpersonen anhalten dürfen. (Kontrolle bei Unerlaubt abwesend etc.)
Feldjäger dürfen nur BW Fahrzeuge und BW Angehörige überprüfen. (Geschwindigkeit, Vollständige Ausrüstung, Alkohol/Drogen, Uniform ...... etc)
Was aber z.B. gerne gemacht wurde ist eine gemeinsame Kontrolle wo wir auch Zivile Fahrzeuge angehalten haben und bei BW Angehörigen diese zur weiteren Kontrolle an die Feldjäger übergeben haben.
Da man als "normale Zivilperson" nix zu befürchten hat, sollte man um des Friedens willen bei einem versehentlichen rauswinken bei einer solchen Kontrolle kurz anhalten. In den meisten Fällen haben die Feldjäger dann ihren Irrtum schon bemerkt, oder sie fragen höflich ob man BW Angehöriger ist. Sätestens dann wird man mit einem netten Dank verabschiedet.
Zwar können die Feldjäger nicht einfach einschreiten, wenn man sich der Kontrolle entzieht, nur werden diese dann schnell nach der Polizei rufen (es könnte sich ja tatsächlich um einen entlaufenen BW´ler handeln).
Gruß igel14