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Thema: Verkehrskontrolle durch BW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?
    Weil er

    a) aus einem Standort kommt in dem es erlaubt ist in Uniform heim zu fahren
    b) er dann wohl seine eigenen Vorstellungen von Feldanzug durchgesetzt hat .

    Wenn in Uniform dann richtig
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Ohje, dieses "Feldmütze-aufsetzen-am-Bahnhof"-Problem lernt man schon als Stuffz
    im Wehrrecht fast als erstes ^^

    Hierzu gilt also eher die VVO ..

    Das Beispiel hat übrigens schon den Charakter einer düsteren Legende.. jeder kennt
    einen, der sowas schon gemacht hat oder befohlen hat oder oder oder...

    Feldjäger auf der Strasse bei der Kontrolle ist sicherlich ne interessante Frage,
    aus meiner persönlichen Sicht als Soldat würde ich verschiedene Punkte nennen.

    Ich bin Soldat, ich halte zur Sicherheit auf jeden Fall an, da ich meinen Truppenausweis
    auch dabei habe (auch bei Polizei oder Zivilkontrolle ist der "zufällig" immer so gelegen,
    das er gesehen wird, bevor ich an Perso / Fahrzeugpapiere komme) ..

    Wäre ich kein Soldat, würde ich vielleicht denken "ok, die arbeiten in Amtshilfe, halte
    ich mal an und höre, was sie wollen", immerhin kann man hören und sprechen, und dann
    kann man immer noch nach legitimation und dem vorgesetzen Offizier und seiner
    Erreichbarkeit fragen.

    Wenn aus der Situation, in der kontrolliert wird, hervorgeht, das es sich um Kontrolle
    von mil. Fahrzeugen oder zumindest von Soldaten handelt, würde ich durch mein Wissen
    über die VVO jedem Soldaten, ob zivil oder Uniform, ob Privat- oder Dienst-KFz, auf
    jeden Fall empfehlen, anzuhalten - zu schnell erfährt der eigene Vorgesetzte vom "Fehl"-
    verhalten (hier: das Nicht-Anhalten) und das wird u.U. böse.
    Solche Situationen gibt es übrigens recht häufig! Freitags in der Nähe von Kasernen, gegen
    12 Uhr, wird gerne mal Geschwindigkeit gemessen. Oder tatsächlich hab ich schon Kameraden
    nachts "heimholen" müssen, weil sie nach einer Feier nicht mehr so wirklich fahrtüchtig doch
    gefahren wurden, aber von den Kameraden Feldjägern aus dem Strassenverkehr entfernt
    wurden.

    Ob die Damen und Herren Feldjäger wirklich ein Zivilfahrzeug anhalten dürfen? Könnte das
    mal nachfragen bei nem Feldjägeroffizier .. mein Verstand sagt mir, das bis zur Klärung,
    ob eine als zu kontrollieren eingestufte Person tatsächlich Soldat ist oder nur Zivilist,
    dürften sie.. ob auch ausserhalb mil. Bereichen - bin ich mir unsicher, aber relativ sicher
    bin ich mir, das wenn sie es tun, das auch dürfen. Denn die kriegen mehr Ärger als den,
    den sie verursachen können ;)

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #4
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    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Ob die Damen und Herren Feldjäger wirklich ein Zivilfahrzeug anhalten dürfen? Könnte das
    mal nachfragen bei nem Feldjägeroffizier .. mein Verstand sagt mir, das bis zur Klärung,
    ob eine als zu kontrollieren eingestufte Person tatsächlich Soldat ist oder nur Zivilist,
    dürften sie.. ob auch ausserhalb mil. Bereichen - bin ich mir unsicher, aber relativ sicher
    bin ich mir, das wenn sie es tun, das auch dürfen. Denn die kriegen mehr Ärger als den,
    den sie verursachen können ;)
    Da Fzgkontrollen durch die BW Seltenheit sind (zumindest für mich als Ahnungslosen in der Materie), wäre es schon interessant zu wissen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von thilo Beitrag anzeigen
    Da Fzgkontrollen durch die BW Seltenheit sind (zumindest für mich als Ahnungslosen in der Materie), wäre es schon interessant zu wissen.
    kommt halt darauf an wo es ist.

    Auf dem "Betriebsgelände" der Bundeswehr Ja
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
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    Hallo...

    Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
    Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
    In meiner Streifenzeit wurden wir öfters zur Mithilfe dazugezogen, da nur wir (Polizei) Zivilpersonen anhalten dürfen. (Kontrolle bei Unerlaubt abwesend etc.)
    Feldjäger dürfen nur BW Fahrzeuge und BW Angehörige überprüfen. (Geschwindigkeit, Vollständige Ausrüstung, Alkohol/Drogen, Uniform ...... etc)
    Was aber z.B. gerne gemacht wurde ist eine gemeinsame Kontrolle wo wir auch Zivile Fahrzeuge angehalten haben und bei BW Angehörigen diese zur weiteren Kontrolle an die Feldjäger übergeben haben.
    Da man als "normale Zivilperson" nix zu befürchten hat, sollte man um des Friedens willen bei einem versehentlichen rauswinken bei einer solchen Kontrolle kurz anhalten. In den meisten Fällen haben die Feldjäger dann ihren Irrtum schon bemerkt, oder sie fragen höflich ob man BW Angehöriger ist. Sätestens dann wird man mit einem netten Dank verabschiedet.
    Zwar können die Feldjäger nicht einfach einschreiten, wenn man sich der Kontrolle entzieht, nur werden diese dann schnell nach der Polizei rufen (es könnte sich ja tatsächlich um einen entlaufenen BW´ler handeln).

    Gruß igel14

  7. #7
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    Ja, das hört sich doch schonmal gut an!
    Danke für die ausführlichen Infos!

    Grüße

    thilo

  8. #8
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    Zitat Zitat von igel14 Beitrag anzeigen
    Hallo...

    Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
    Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
    Naja, grundsätzlich stimmt das wohl, aber es gibt da auch noch ein paar mehr Ausnahmen...

    Z.B. im direkten Nahbereich eines BW-Standortes dürfen auch Zivilpersonen bei Verdacht kontrolliert werden (zum Schutze dieses Standortes).
    Ebenso kann die BW vorübergehend, z.B. bei Unfällen von BW-Transporten, einen militärischen Sperrbereich einrichten, in den dann kein Zivilist mehr rein darf.

    Die ausführenden Soldaten müssen auch nicht unbedingt Feldjäger sein, sondern können z.B. auch der Sicherungstrupp des Transportes oder vom nächstliegenden Standort sein.

    Grundsätzlich werden aber Feldjäger oder anderes Sicherheitspersonal der Bundeswehr niemals allgemeine Kontrollen von zivilen Fahrzeugen oder Personen vornehmen, es sei denn, diese benehmen sich auffällig oder bedrohlich der BW gegenüber.

    Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?
    Weil:

    *Wenn* der Soldat eine Uniform trägt, *dann* muss sie auch korrekt sein und vorschriftsmäßig aussehen. Und dazu gehört auch, dass außerhalb von Gebäuden ein Barett o.ä. Kopfbedeckung getragen wird. Außer Dienst muss der Soldat keine Uniform tragen, er darf. Wenn er es tut, dann aber auch richtig.

    Manchen ist das wohl wichtig für ihr Ego, ich fands zu meiner Bw-Zeit jedenfalls immer sehr merkwürdig, wenn ich Sonntag abends zum Bahnhof kam und etliche immer schon in Uniform rumliefen.

    mfg lars
    mfg lars

  10. #10
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    Zitat Zitat von Lars Zerpich Beitrag anzeigen
    Weil:

    *Wenn* der Soldat eine Uniform trägt, *dann* muss sie auch korrekt sein und vorschriftsmäßig aussehen. Und dazu gehört auch, dass außerhalb von Gebäuden ein Barett o.ä. Kopfbedeckung getragen wird. Außer Dienst muss der Soldat keine Uniform tragen, er darf. ...
    Kommt auf die Einheit an, manche verbieten das Tragen, andere befehlen das Tragen der Uniform. Einige schreiben sogar vor welche Uniform zu tragen ist, ob der große, der kleine Diener, ob Flecktarn mit Barrett oder Feldmütze. Diese Entscheidung trifft der jeweilige Vorgesetzte (Kompaniechef, Bataillonkommandeur, Kasernenkommandant, ...) und alle Unterstellten haben denm Folge zu leisten!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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