"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Ohje, dieses "Feldmütze-aufsetzen-am-Bahnhof"-Problem lernt man schon als Stuffz
im Wehrrecht fast als erstes ^^
Hierzu gilt also eher die VVO ..
Das Beispiel hat übrigens schon den Charakter einer düsteren Legende.. jeder kennt
einen, der sowas schon gemacht hat oder befohlen hat oder oder oder...
Feldjäger auf der Strasse bei der Kontrolle ist sicherlich ne interessante Frage,
aus meiner persönlichen Sicht als Soldat würde ich verschiedene Punkte nennen.
Ich bin Soldat, ich halte zur Sicherheit auf jeden Fall an, da ich meinen Truppenausweis
auch dabei habe (auch bei Polizei oder Zivilkontrolle ist der "zufällig" immer so gelegen,
das er gesehen wird, bevor ich an Perso / Fahrzeugpapiere komme) ..
Wäre ich kein Soldat, würde ich vielleicht denken "ok, die arbeiten in Amtshilfe, halte
ich mal an und höre, was sie wollen", immerhin kann man hören und sprechen, und dann
kann man immer noch nach legitimation und dem vorgesetzen Offizier und seiner
Erreichbarkeit fragen.
Wenn aus der Situation, in der kontrolliert wird, hervorgeht, das es sich um Kontrolle
von mil. Fahrzeugen oder zumindest von Soldaten handelt, würde ich durch mein Wissen
über die VVO jedem Soldaten, ob zivil oder Uniform, ob Privat- oder Dienst-KFz, auf
jeden Fall empfehlen, anzuhalten - zu schnell erfährt der eigene Vorgesetzte vom "Fehl"-
verhalten (hier: das Nicht-Anhalten) und das wird u.U. böse.
Solche Situationen gibt es übrigens recht häufig! Freitags in der Nähe von Kasernen, gegen
12 Uhr, wird gerne mal Geschwindigkeit gemessen. Oder tatsächlich hab ich schon Kameraden
nachts "heimholen" müssen, weil sie nach einer Feier nicht mehr so wirklich fahrtüchtig doch
gefahren wurden, aber von den Kameraden Feldjägern aus dem Strassenverkehr entfernt
wurden.
Ob die Damen und Herren Feldjäger wirklich ein Zivilfahrzeug anhalten dürfen? Könnte das
mal nachfragen bei nem Feldjägeroffizier .. mein Verstand sagt mir, das bis zur Klärung,
ob eine als zu kontrollieren eingestufte Person tatsächlich Soldat ist oder nur Zivilist,
dürften sie.. ob auch ausserhalb mil. Bereichen - bin ich mir unsicher, aber relativ sicher
bin ich mir, das wenn sie es tun, das auch dürfen. Denn die kriegen mehr Ärger als den,
den sie verursachen können ;)
Gruss,
Tim
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
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Hallo...
Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
In meiner Streifenzeit wurden wir öfters zur Mithilfe dazugezogen, da nur wir (Polizei) Zivilpersonen anhalten dürfen. (Kontrolle bei Unerlaubt abwesend etc.)
Feldjäger dürfen nur BW Fahrzeuge und BW Angehörige überprüfen. (Geschwindigkeit, Vollständige Ausrüstung, Alkohol/Drogen, Uniform ...... etc)
Was aber z.B. gerne gemacht wurde ist eine gemeinsame Kontrolle wo wir auch Zivile Fahrzeuge angehalten haben und bei BW Angehörigen diese zur weiteren Kontrolle an die Feldjäger übergeben haben.
Da man als "normale Zivilperson" nix zu befürchten hat, sollte man um des Friedens willen bei einem versehentlichen rauswinken bei einer solchen Kontrolle kurz anhalten. In den meisten Fällen haben die Feldjäger dann ihren Irrtum schon bemerkt, oder sie fragen höflich ob man BW Angehöriger ist. Sätestens dann wird man mit einem netten Dank verabschiedet.
Zwar können die Feldjäger nicht einfach einschreiten, wenn man sich der Kontrolle entzieht, nur werden diese dann schnell nach der Polizei rufen (es könnte sich ja tatsächlich um einen entlaufenen BW´ler handeln).
Gruß igel14
Ja, das hört sich doch schonmal gut an!
Danke für die ausführlichen Infos!
Grüße
thilo
Jetzt muß ich mal nachhakenwas für eine Ausbildung die Feldjäger überhaupt haben? Kann man die BW nicht auch für zivile Zwecke mit einbinden?
Naja, grundsätzlich stimmt das wohl, aber es gibt da auch noch ein paar mehr Ausnahmen...
Z.B. im direkten Nahbereich eines BW-Standortes dürfen auch Zivilpersonen bei Verdacht kontrolliert werden (zum Schutze dieses Standortes).
Ebenso kann die BW vorübergehend, z.B. bei Unfällen von BW-Transporten, einen militärischen Sperrbereich einrichten, in den dann kein Zivilist mehr rein darf.
Die ausführenden Soldaten müssen auch nicht unbedingt Feldjäger sein, sondern können z.B. auch der Sicherungstrupp des Transportes oder vom nächstliegenden Standort sein.
Grundsätzlich werden aber Feldjäger oder anderes Sicherheitspersonal der Bundeswehr niemals allgemeine Kontrollen von zivilen Fahrzeugen oder Personen vornehmen, es sei denn, diese benehmen sich auffällig oder bedrohlich der BW gegenüber.
Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.
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Nur auf dem direkten Gelände durch die "Feld-Jäger" möglich, da dort, für die Zeit zwischen Beginn und Ende des Appell, "militärisches Sperrgebiet" ist. Vor und nach der eigentlichen Veranstaltung und z.B. auf dem Parkplatz hat die "Ackerscheuchtruppe" keine Rechte! Daher ist bei solchen Anlässen, wenn sie ausserhalb der Kaserne stattfinden immer die Landes-Polizeibehörde im Auftrag des Ordnungsamtes mit von der Partie (oder im Neudeutsch: die Polizei, die ist als Landeseinrichtung bei der örtlichen Gefahrenabwehr nämlich immernoch der "Ortspolizei=Ordnungsamt" unterstellt).
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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