Zitat Zitat von igel14 Beitrag anzeigen
Hallo...

Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
Naja, grundsätzlich stimmt das wohl, aber es gibt da auch noch ein paar mehr Ausnahmen...

Z.B. im direkten Nahbereich eines BW-Standortes dürfen auch Zivilpersonen bei Verdacht kontrolliert werden (zum Schutze dieses Standortes).
Ebenso kann die BW vorübergehend, z.B. bei Unfällen von BW-Transporten, einen militärischen Sperrbereich einrichten, in den dann kein Zivilist mehr rein darf.

Die ausführenden Soldaten müssen auch nicht unbedingt Feldjäger sein, sondern können z.B. auch der Sicherungstrupp des Transportes oder vom nächstliegenden Standort sein.

Grundsätzlich werden aber Feldjäger oder anderes Sicherheitspersonal der Bundeswehr niemals allgemeine Kontrollen von zivilen Fahrzeugen oder Personen vornehmen, es sei denn, diese benehmen sich auffällig oder bedrohlich der BW gegenüber.

Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.