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Thema: Verkehrskontrolle durch BW

  1. #16
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    Zitat Zitat von thilo Beitrag anzeigen
    Da Fzgkontrollen durch die BW Seltenheit sind (zumindest für mich als Ahnungslosen in der Materie), wäre es schon interessant zu wissen.
    kommt halt darauf an wo es ist.

    Auf dem "Betriebsgelände" der Bundeswehr Ja
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  2. #17
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    Hallo...

    Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
    Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
    In meiner Streifenzeit wurden wir öfters zur Mithilfe dazugezogen, da nur wir (Polizei) Zivilpersonen anhalten dürfen. (Kontrolle bei Unerlaubt abwesend etc.)
    Feldjäger dürfen nur BW Fahrzeuge und BW Angehörige überprüfen. (Geschwindigkeit, Vollständige Ausrüstung, Alkohol/Drogen, Uniform ...... etc)
    Was aber z.B. gerne gemacht wurde ist eine gemeinsame Kontrolle wo wir auch Zivile Fahrzeuge angehalten haben und bei BW Angehörigen diese zur weiteren Kontrolle an die Feldjäger übergeben haben.
    Da man als "normale Zivilperson" nix zu befürchten hat, sollte man um des Friedens willen bei einem versehentlichen rauswinken bei einer solchen Kontrolle kurz anhalten. In den meisten Fällen haben die Feldjäger dann ihren Irrtum schon bemerkt, oder sie fragen höflich ob man BW Angehöriger ist. Sätestens dann wird man mit einem netten Dank verabschiedet.
    Zwar können die Feldjäger nicht einfach einschreiten, wenn man sich der Kontrolle entzieht, nur werden diese dann schnell nach der Polizei rufen (es könnte sich ja tatsächlich um einen entlaufenen BW´ler handeln).

    Gruß igel14

  3. #18
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    Ja, das hört sich doch schonmal gut an!
    Danke für die ausführlichen Infos!

    Grüße

    thilo

  4. #19
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    Jetzt muß ich mal nachhakenwas für eine Ausbildung die Feldjäger überhaupt haben? Kann man die BW nicht auch für zivile Zwecke mit einbinden?

  5. #20
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Jetzt muß ich mal nachhakenwas für eine Ausbildung die Feldjäger überhaupt haben? Kann man die BW nicht auch für zivile Zwecke mit einbinden?
    steht im grundgesetz, nein
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #21
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    steht im grundgesetz, nein
    Natürlich kann man sie für zivilie Zwecke einsetzen.. Siehe z.B. Oderhochwasser die BW darf, ausser im Verteidigungsfall, nur nicht als "Polizei" im Innern eingesetzt werden.

    Im Zwecke der Amtshilfe kommt es übrigens schonmal vor dass die Feldjäger z.B. den Verkehr an einer Unfallstelle vorbeileiten wenn die Pol nicht schnell genug vor Ort sein kann oder Hilfe beim Regeln braucht.
    Guido Gelhard
    Helfer, B1 1.TZ
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  7. #22
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    Die Bundeswehr war auch bei Kyrill mit mehreren Bergepanzern und 80 Soldaten in Dortmund unterwegs. Im Notfall lässt sich sowas machen.

    Anderes Beispiel: Bei Personensuchen in Wäldern oder auf Freiflächen werden ja auch gerne mal Tornados eingesetzt und Wärmebilder aus der Luft zu machen.

  8. #23
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    Zitat Zitat von CarstenDO Beitrag anzeigen
    Anderes Beispiel: Bei Personensuchen in Wäldern oder auf Freiflächen werden ja auch gerne mal Tornados eingesetzt und Wärmebilder aus der Luft zu machen.

    Das hat aber wenig mit Amtshilfe zu tun, sondern mehr mit dem Ausnutzen der vorhandenen Technik. Und das lässt sich die BW in so einem Falle auch bezahlen!

  9. #24
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    Zitat Zitat von CarstenDO Beitrag anzeigen
    Die Bundeswehr war auch bei Kyrill mit mehreren Bergepanzern und 80 Soldaten in Dortmund unterwegs. Im Notfall lässt sich sowas machen.

    Anderes Beispiel: Bei Personensuchen in Wäldern oder auf Freiflächen werden ja auch gerne mal Tornados eingesetzt und Wärmebilder aus der Luft zu machen.
    Das ist aber Amtshilfe bei KatS Aufträgen, nicht bei polizeilichen Aufgaben im Inneren
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  10. #25
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    Zitat Zitat von igel14 Beitrag anzeigen
    Hallo...

    Feldjäger haben außerhalb von Bundeswehrgelände keine Polizeilichen Befugnisse hinsichtlich Ziviler Personen und Fahrzeuge.
    Außnahme: Bundeswehrangehöriger in Uniform im Zivilwagen.
    Naja, grundsätzlich stimmt das wohl, aber es gibt da auch noch ein paar mehr Ausnahmen...

    Z.B. im direkten Nahbereich eines BW-Standortes dürfen auch Zivilpersonen bei Verdacht kontrolliert werden (zum Schutze dieses Standortes).
    Ebenso kann die BW vorübergehend, z.B. bei Unfällen von BW-Transporten, einen militärischen Sperrbereich einrichten, in den dann kein Zivilist mehr rein darf.

    Die ausführenden Soldaten müssen auch nicht unbedingt Feldjäger sein, sondern können z.B. auch der Sicherungstrupp des Transportes oder vom nächstliegenden Standort sein.

    Grundsätzlich werden aber Feldjäger oder anderes Sicherheitspersonal der Bundeswehr niemals allgemeine Kontrollen von zivilen Fahrzeugen oder Personen vornehmen, es sei denn, diese benehmen sich auffällig oder bedrohlich der BW gegenüber.

    Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.

  11. #26
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    Zitat Zitat von PelikanSE Beitrag anzeigen
    Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.
    Allerdings wird das Gelöbnissgelände markiert und als "Militärischer Bereich" Gekennzeichnet


    und schon sind die Herren der Feldgendarmerie wieder im Rennen

    P.S passiert auch mit der Unfallstellen, an denen die BW Beteiligt ist.
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  12. #27
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    Zitat Zitat von PelikanSE Beitrag anzeigen
    ...
    Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.
    Nur auf dem direkten Gelände durch die "Feld-Jäger" möglich, da dort, für die Zeit zwischen Beginn und Ende des Appell, "militärisches Sperrgebiet" ist. Vor und nach der eigentlichen Veranstaltung und z.B. auf dem Parkplatz hat die "Ackerscheuchtruppe" keine Rechte! Daher ist bei solchen Anlässen, wenn sie ausserhalb der Kaserne stattfinden immer die Landes-Polizeibehörde im Auftrag des Ordnungsamtes mit von der Partie (oder im Neudeutsch: die Polizei, die ist als Landeseinrichtung bei der örtlichen Gefahrenabwehr nämlich immernoch der "Ortspolizei=Ordnungsamt" unterstellt).
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #28
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    Moin moin,

    da habe ich doch auch noch ´ne kleine Anekdote:

    An den Tagen nach dem 9/11 wurde ich vor einer der vielen amerikanischen Kasernen von deren MP im Fahrzeug angehalten. Der Soldat trat an meine Fahrerseite und fragte mich freundlich, ob sie mein Fahrzeug nach Sprengstoff untersuchen dürften. Außerdem würde es sich um eine allgemeine Fahrzeugkontrolle mit Papieren etc handeln. Auf meine Frage, was denn passieren würde, wenn ich das verweigern würde, trat ein deutscher Polizist an mein Auto und meinte mit einem fetten Grinsen:" Dann müßte ich annehmen, dass Sie etwas zu verbergen hätten."
    Selbstverständlich willigte ich dann ein, und mein Auto wurde komplett nach Sprengstoff und andere gefährliche Güter untersucht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #29
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    und mein Auto wurde komplett nach Sprengstoff und andere gefährliche Güter untersucht.
    Und selbstverständlich haben sie auch ein gefährliches Gut auf dem linken Fordersitz gefunden, was sie natürlich schon vom Seitenfenster aus gesehen hatte? gell? *g*

    MfG Fabsi *duck-und-renn*

  15. #30
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
    Und wieso wurde neben mir vor nicht ganz 2 Monaten im Bahnhof ein Herr in Uniform von 2 Feldjägern kontrolliert, und aufgefordert seine fehlende Kopfbedeckung aufzusetzten, und angesprochen wieso er nicht nach Richtlinien gekleidet sei!?
    Weil:

    *Wenn* der Soldat eine Uniform trägt, *dann* muss sie auch korrekt sein und vorschriftsmäßig aussehen. Und dazu gehört auch, dass außerhalb von Gebäuden ein Barett o.ä. Kopfbedeckung getragen wird. Außer Dienst muss der Soldat keine Uniform tragen, er darf. Wenn er es tut, dann aber auch richtig.

    Manchen ist das wohl wichtig für ihr Ego, ich fands zu meiner Bw-Zeit jedenfalls immer sehr merkwürdig, wenn ich Sonntag abends zum Bahnhof kam und etliche immer schon in Uniform rumliefen.

    mfg lars
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