Zitat Zitat von PelikanSE Beitrag anzeigen
...
Da fällt mir gleich noch ein Beispiel ein: Öffentliche Gelöbnisse. Diese werden in der Regel auch von Feldjägern abgesichert, und die nehmen dann Störenfriede wenn nötig auch in Gewahrsam. Auch wenn es Zivilisten sind.
Nur auf dem direkten Gelände durch die "Feld-Jäger" möglich, da dort, für die Zeit zwischen Beginn und Ende des Appell, "militärisches Sperrgebiet" ist. Vor und nach der eigentlichen Veranstaltung und z.B. auf dem Parkplatz hat die "Ackerscheuchtruppe" keine Rechte! Daher ist bei solchen Anlässen, wenn sie ausserhalb der Kaserne stattfinden immer die Landes-Polizeibehörde im Auftrag des Ordnungsamtes mit von der Partie (oder im Neudeutsch: die Polizei, die ist als Landeseinrichtung bei der örtlichen Gefahrenabwehr nämlich immernoch der "Ortspolizei=Ordnungsamt" unterstellt).