Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.
Da machst ja auch sinn ;)

Man muss es eben nur gut genug erklären können...
(Wobei die Ausnahmegenemigung mir vor ein paar Tagen vom zuständigen Landes-Ministeramt nebenbei "angeboten" wurde *g* aber wofür brauch ich die???)

MfG Fabsi