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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    29.05.2005
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    1.503
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    [...] ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben [...]
    Ist es nicht... Daher bitte ich alle, jetzt wirklich zum Thema zurück zu kehren. Andernfalls muss der Thread geschlossen werden!

    MfG
    Max

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    also
    nachdem ich rausgefunden habe da der threaderöffner gerade mal 15 ist, hier ein paar weise worte

    viel lernen du musst junger skywalker

    du bist jetzt jung und übermotiviert. das ist schön.
    wenn du dein interesse jetzt richtig einsetzt, kannst du in deiner hiorg karriere viel erreichen.
    wichtig ist das du mit beiden beinen auf dem boden bleibst, denn wenn du noch mehrere deiner hirngespinste wie privater vrw, über rote ampeln fahren, und dein furchtbares forum verfolgst wird dich irgendwann keiner deiner kameraden mehr ernstnehmen und du wirst auf ewig der spinner sein.

    wenn du irgendwelche fragen hast, überlege dir ob das ganze sinn macht, denn wenn es sinn machen würde private vrw`s vorzuhalten gäbe es welche. wenn deine idee dann immer noch gut erscheint dann kannst du nachfragen in deiner wehr oder auch hier.
    wenn man dir dann sagt die idee ist nicht so gut, seh es ein und fang net noch an zu diskutieren.

    möge die macht mit dir sein
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    250
    Hier mal ein Link zu einem Feuerwehrkameraden, Dienstgrad Feuerwehrmann, der eine Sonderrechtsanlage im Privat-PKW (inkl. Frontblitzer) mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln nutzen darf:

    http://www.ffrh.de/joomla/index.php?...d=92&Itemid=79

    Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.

  4. #4
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
    Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.
    Da machst ja auch sinn ;)

    Man muss es eben nur gut genug erklären können...
    (Wobei die Ausnahmegenemigung mir vor ein paar Tagen vom zuständigen Landes-Ministeramt nebenbei "angeboten" wurde *g* aber wofür brauch ich die???)

    MfG Fabsi

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