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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

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  1. #23
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    Moin moin,

    ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben, ich will's aber doch einmal versuche:

    Also, was hier über Sonder- und Wegerechte alles erzählt und geschrieben wird, ist ja stellenweise schon abenteuerlich.
    Ersteinmal sollte man vielleicht klären, was der Themenersteller unter "Einsatzfahrzeug" versteht?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.
    Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
    Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient. Wenn mir jetzt jemand Aufgaben nennt, die er ohne Warnblinkanlage nicht erfüllen kann, mit Warnblinkanlage aber schon, nehme ich alles zurück.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (25.09.2007 um 10:17 Uhr)

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