Also auf jeden Fall ist es ohne Genehmigung einer Behörde nicht erlaubt, es ist eine nicht eingetragene Lichtanlage und wie es mit so vielen Teilen ist, die nicht eingetragen sind erlischt dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Was im Falle eines Unfalls die Versicherung freut. Mal von der verkehrsrechtlichen Seite abgesehen, die evtl. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht. Kommt noch Personenschaden hinzu, dann gute Nacht.....

Kann recht teuer werden für ein wenig "Selbstverwirklichung" einer übermotivierten Helfers.

Was treibt einen dazu seinem privaten Fahrzeug ein 8x höheres Unfallrisiko auszusetzen ?????????

Solche Helfer sollten auch das führen von Einsatzfahrzeugen lieber sein lassen.