Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient.
Benutze er mal bitte die "Edit" Funktion und lösche er die ersten beiden Sätze ;)

Denn: §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel)
§39 Verkehrszeichen
§40 Gefahrzeichen

Was wäre dann damit?

Gemeint ist Immer die GANZE StVO... Allerdings Immer mit Zusatz "Soweit zur erfüllung .... notwendig"... (Das war auch soweit richtig *g*)

MfG Fabsi