Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 63

Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Ich hab mal gehört, dass man mit einem Blaulicht bei ausgeschaltetem Motor eine Unfallstelle absichern darf.
    Hatte ich das nicht schon in einem anderen höchst merkwürdigen Beitrag erklärt???

    Finds jetzt nicht, auf Anhieb, also hier nochmals:

    Zitat Zitat von http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen.....
    Also haben sich ALLE weiteren Diskussionen erledigt...

    Blaues Blinklicht darf NUR von damit ausgerüsteten Fahrzeugen PUNKT... ^^

    MfG Fabsi

  2. #2
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Schaut doch mal hier. Ist zwar noch der Text der StVZO, aber eigentlich egal. Hat sich meines Wissens vom Inhalt her bislang nicht geändert:

    §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

    ...

    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    5. Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

    ...

    Damit sollte alles geklärt sein, denke ich!

  3. #3
    Registriert seit
    28.11.2002
    Beiträge
    1.294
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Damit sollte alles geklärt sein, denke ich!
    Nö.
    Schau doch mal hier:
    http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

    Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.
    Die Regierungen können dem nachfolgend beschriebenen Personenkreis stetswiderruflich und befristet für die Dauer der Ausübung der Funktion die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeugs als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und/oder des Rettungsdienstes anerkennen(§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO, § 55 Abs. 3 StVZO). Mit der Anerkennung darfdas private Kraftfahrzeug kraft StVZO mit Sonderwarneinrichtungen (blauesBlinklicht und Einsatzhorn) ausgerüstet werden, wenn es der Berechtigte fürEinsatzfahrten nutzt.
    Gruß,

    ahk

  4. #4
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Was möchte denn Tictac4 mit dem Fahrzeug dann anstellen? Wenns berechtigt ist, solls ja kein großes Thema sein -> OrgL, LNA, KBL,...

  5. #5
    Registriert seit
    20.08.2007
    Beiträge
    165
    Mit dem Fahrzeug mit sonderrechten zum einsatz fahren und vllt schon mit dem kleinen gerät was drauf ist "erste hilfe " leisten...

  6. #6
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Für VRW braucht man keine Sonderzulassung, und für angemeldete FR Autos auch nicht.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
    Registriert seit
    20.08.2007
    Beiträge
    165
    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?

  8. #8
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Nö.
    Schau doch mal hier:
    http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

    Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.


    Gruß,

    ahk
    Doch!

    Siehe unter Nr.2 :

    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

  9. #9
    Registriert seit
    26.12.2006
    Beiträge
    86
    Jo hier bei uns im schönen Landkreis Wunsiedel haben sich so gut wie alle Einsatzleiter Rettungsdienst und Organisatorischen Leiter ihr eigenes Fahrzeug mit Tatüü und Blau ausgestattet.

  10. #10
    Registriert seit
    20.08.2007
    Beiträge
    165
    wie siehts denn fuer NRW aus?

  11. #11
    Registriert seit
    24.06.2007
    Beiträge
    477
    Scheinbar ist das dann für die ELRD abgesegnet, wenn es bei euch alle machen.

  12. #12
    steisa Gast
    Also auf jeden Fall ist es ohne Genehmigung einer Behörde nicht erlaubt, es ist eine nicht eingetragene Lichtanlage und wie es mit so vielen Teilen ist, die nicht eingetragen sind erlischt dann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Was im Falle eines Unfalls die Versicherung freut. Mal von der verkehrsrechtlichen Seite abgesehen, die evtl. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht. Kommt noch Personenschaden hinzu, dann gute Nacht.....

    Kann recht teuer werden für ein wenig "Selbstverwirklichung" einer übermotivierten Helfers.

    Was treibt einen dazu seinem privaten Fahrzeug ein 8x höheres Unfallrisiko auszusetzen ?????????

    Solche Helfer sollten auch das führen von Einsatzfahrzeugen lieber sein lassen.

  13. #13
    steisa Gast
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nicht der Anbau von irgendwelchen Lampen erhöht das Unfallrisiko, sondern das Verhalten des Fahrers...

    PS: Darf ich noch ein paar deiner Fragezeichen haben, falls ich auch mal eine Frage stelle?
    Statistisch gesehen ist das Unfallrisiko mit Sonderrechten, egal wer fährt 8x Höher als ohne. Haben die Versicherungen begutachtet.

    zum 2. gerne, davon habe ich genug.

    ????????????????????????????????????????? bitte schön *lol*

  14. #14
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aber du willst mir doch nicht erzählen, dass diese Risikosteigerung von dem Anbau irgendwelcher Sondersignale kommt? Sie kommt einzig und alleine von der Fahrweise der Leute in den Fahrzeugen.
    Und nein, es liegt auch nicht an Fehlern anderer. Den anderen Verkehrsteilnehmern kann man nur in den seltensten Fällen eine wirkliche Teilschuld zusprechen.
    Nein, Statistisch ist die Unfallgefahr schon um das 8-fache erhöht, sobald du die SoSi-Anlage einschaltest...
    (Selbst bei normaler sehr guter Fahrweise trifft dies zu, da du ja Rote Ampel überfährst, andere Verkehrsteilnehmer irritierst usw. usw. usw.)

    MfG Fabsi

  15. #15
    Registriert seit
    20.08.2007
    Beiträge
    165
    achso darf man als 15 jähriger sowas also nciht merh schreiben bwz fragen? gut ok

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •