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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Mit dem Fahrzeug mit sonderrechten zum einsatz fahren und vllt schon mit dem kleinen gerät was drauf ist "erste hilfe " leisten...

  2. #2
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    Für VRW braucht man keine Sonderzulassung, und für angemeldete FR Autos auch nicht.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  3. #3
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    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?

  4. #4
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    Weißt du was VRW und FR Autos sind?
    Dann ist damit deine Frage beantwortet.
    Die Frage mit der roten Ampel und Warnblicklicht wurde hier des öfteren schon besprochen.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    warnbliockanlage einsachalten -- schiuld -- klatschne
    Ein wenig langsamer schreiben, wenns geht... ;)

    Nein...

    Zitat Zitat von StVO §16 Warnzeichen
    (2) ... Warnblinklicht ...
    Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
    Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^


    Desweiteren darfst du ein UNbeleuchtetes Schild quasi immer aufs Autodach setzen.

    MfG Fabsi

    P.S.: Du "darfst" sogar Rote Ampeln überfahren, allerdings bist du mit dem Privat-PKW zu 100% Schuld, wenn was passiert, da du deine Sonderrechte nicht anzeigen konntest...
    Also auch lassen und die paar Sekunden an ner Roten Ampel warten... (Meist is man ja eh nicht der 1. an der Ampel *g*)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    Nein...



    Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^
    Wie du so schön zitierst hast.
    Zitat von StVO §16 Warnzeichen
    (2) ... Warnblinklicht ...
    Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

    Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?
    @Überhose:
    Nur mal als Auszug aus deiner Signatur:
    --Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum.
    Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden!
    --
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?
    Sicher könntest du das ... Sofern die aber nicht in einer besimmten Organisation bist und kein relevanter Einsatz ist, würde ich das an deiner Stelle lassen, anonsten bist du Fußgänger.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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