Mit dem Fahrzeug mit sonderrechten zum einsatz fahren und vllt schon mit dem kleinen gerät was drauf ist "erste hilfe " leisten...
Mit dem Fahrzeug mit sonderrechten zum einsatz fahren und vllt schon mit dem kleinen gerät was drauf ist "erste hilfe " leisten...
Für VRW braucht man keine Sonderzulassung, und für angemeldete FR Autos auch nicht.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?
Weißt du was VRW und FR Autos sind?
Dann ist damit deine Frage beantwortet.
Die Frage mit der roten Ampel und Warnblicklicht wurde hier des öfteren schon besprochen.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Ein wenig langsamer schreiben, wenns geht... ;)
Nein...
Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^Zitat von StVO §16 Warnzeichen
Desweiteren darfst du ein UNbeleuchtetes Schild quasi immer aufs Autodach setzen.
MfG Fabsi
P.S.: Du "darfst" sogar Rote Ampeln überfahren, allerdings bist du mit dem Privat-PKW zu 100% Schuld, wenn was passiert, da du deine Sonderrechte nicht anzeigen konntest...
Also auch lassen und die paar Sekunden an ner Roten Ampel warten... (Meist is man ja eh nicht der 1. an der Ampel *g*)
Wie du so schön zitierst hast.
Zitat von StVO §16 Warnzeichen
(2) ... Warnblinklicht ...
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@Überhose:
Nur mal als Auszug aus deiner Signatur:
--Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum.
Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden!
--
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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