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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

  1. #16
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    Was möchte denn Tictac4 mit dem Fahrzeug dann anstellen? Wenns berechtigt ist, solls ja kein großes Thema sein -> OrgL, LNA, KBL,...

  2. #17
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    Mit dem Fahrzeug mit sonderrechten zum einsatz fahren und vllt schon mit dem kleinen gerät was drauf ist "erste hilfe " leisten...

  3. #18
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    Für VRW braucht man keine Sonderzulassung, und für angemeldete FR Autos auch nicht.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #19
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    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?

  5. #20
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    Weißt du was VRW und FR Autos sind?
    Dann ist damit deine Frage beantwortet.
    Die Frage mit der roten Ampel und Warnblicklicht wurde hier des öfteren schon besprochen.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #21
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    warnbliockanlage einsachalten -- schiuld -- klatschne
    Ein wenig langsamer schreiben, wenns geht... ;)

    Nein...

    Zitat Zitat von StVO §16 Warnzeichen
    (2) ... Warnblinklicht ...
    Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
    Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^


    Desweiteren darfst du ein UNbeleuchtetes Schild quasi immer aufs Autodach setzen.

    MfG Fabsi

    P.S.: Du "darfst" sogar Rote Ampeln überfahren, allerdings bist du mit dem Privat-PKW zu 100% Schuld, wenn was passiert, da du deine Sonderrechte nicht anzeigen konntest...
    Also auch lassen und die paar Sekunden an ner Roten Ampel warten... (Meist is man ja eh nicht der 1. an der Ampel *g*)

  7. #22
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?
    @Überhose:
    Nur mal als Auszug aus deiner Signatur:
    --Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum.
    Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden!
    --
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #23
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    Zitat Zitat von Tict4c Beitrag anzeigen
    d.h. ich könnte jetzt warnbliockanlage einsachalten mir das feuerwehr im einsatz schiuld aufs dach klatschne und losfahren und rote ampel langsam ueberqueren?
    Sicher könntest du das ... Sofern die aber nicht in einer besimmten Organisation bist und kein relevanter Einsatz ist, würde ich das an deiner Stelle lassen, anonsten bist du Fußgänger.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

    Nein...



    Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^
    Wie du so schön zitierst hast.
    Zitat von StVO §16 Warnzeichen
    (2) ... Warnblinklicht ...
    Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

    Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Nö.
    Schau doch mal hier:
    http://www.notarzt-lauf.de/horn.htm

    Das ganze bezieht sich auf Bayern. D.h. zumindest dort ist es möglich, ein privates Fahrzeug als Einsatzfahrzeug zu nutzen und mit Sondersignalanlage auszustatten.


    Gruß,

    ahk
    Doch!

    Siehe unter Nr.2 :

    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

  11. #26
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    Jo hier bei uns im schönen Landkreis Wunsiedel haben sich so gut wie alle Einsatzleiter Rettungsdienst und Organisatorischen Leiter ihr eigenes Fahrzeug mit Tatüü und Blau ausgestattet.

  12. #27
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    wie siehts denn fuer NRW aus?

  13. #28
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    Scheinbar ist das dann für die ELRD abgesegnet, wenn es bei euch alle machen.

  14. #29
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    Sachverhalt

    Hallo, seit gegrüßt.

    Also du hast im Einsatzfall ein Wegerecht ohne Sonderrechte, d.h. du kannst eine rote Ampel passieren. Allerdings nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindet oder gefährdet werden.

    Gelbes Rundumlicht: Kann/darf zum Warnen bei einem stehendem Fahrzeug benutzt werden!

    Rotes Rundumlicht: Wurde mal drüber nach gedacht es für Freiwillige Helfer (FF, THW...) einzuführen. Soweit wie ich es weis ist dies nie durch gegangen also genauso illegal. (in Deutschland)

    Blaues Rundumlich: Darf auf privaten Fahrzeugen nicht benutzt werden. Und das mit den 20 €uronen stimmt zwar, allerdings gibt es dazu einen Anzeige wegen unerlaubter Benutzung in der StVO und eventuell was vorher schon geschieben wurde, eine Anzeige von anderen Verkehrsteilnehmern. Allerdings gibt es auch dafür Ausnahmen. Ich weis es zu mindestens von Sachsen-Anhalt. Da wurde vor kurzem das Benutzten, nach eintragung in die Papiere, für höhergestellte Führungskräfte (KBM, BBM, GWL, OWL) eine genehmigung erteielt. Diese müssen dann aber auch die komplette Schutzausrüstung, Funkgerät, und irgendwelche technischen Hilfmittel in diesem Fahrzeug liegen haben.

    So das soll es nun erst mal gewesen sein!

    Nur mein eigenes Fazit dazu: An Unfallstellen wo noch keiner (POL, FW, RD...) da ist. Benutzte ich mein Blaulicht um die Unfallstelle - also auch mich selber zu sichern. Aber auch nur wenn man weis was man da tut, nicht das da irgend ein dahergelaufener kommt. Von der Polizei wird man gefragt warum Blaulicht, dann wird dies geklärt und bei mir wurde dies bis jetzt immer akzeptiert. Wenn ich mich nicht mehr "sicher" fühle an einer Unfallstelle, da kann ich mir auch sagen ich fahre einfach weiter wie fast alle anderen Verkehrsteilnehmer. Da ist meinem Gewissen und den Verletzten aber auch nicht geholfen!

    Schön Abend noch!

  15. #30
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    Zitat Zitat von kw112 Beitrag anzeigen
    Hallo, seit gegrüßt.

    Also du hast im Einsatzfall ein Wegerecht ohne Sonderrechte, d.h. du kannst eine rote Ampel passieren. Allerdings nur dann, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindet oder gefährdet werden.
    Wegerecht ohne Sonderrecht?
    Ihr werdet immer besser!

    Und übrigens, eine rote Ampel KANN ich immer passieren, wenn keiner kommt! Die Frage ist nur, ob ich es darf!

    Und dann schon die Überschrift! Sachverhalt! Man, man, man....

    Ich zitiere hier meinen Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Matthias Jahn: Das ist alles so grottenfalsch, was sie hier erzählen!
    Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
    Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.

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