Ein wenig langsamer schreiben, wenns geht... ;)
Nein...
Und, da du mit deiner Fahrweise unter Inanspruchnahme von §35, den Sonderrechten niemanden Gefährden darfst, darfst du auch nicht mit eingeschaltem Warnblinklicht zum GH fahren ^^Zitat von StVO §16 Warnzeichen
Desweiteren darfst du ein UNbeleuchtetes Schild quasi immer aufs Autodach setzen.
MfG Fabsi
P.S.: Du "darfst" sogar Rote Ampeln überfahren, allerdings bist du mit dem Privat-PKW zu 100% Schuld, wenn was passiert, da du deine Sonderrechte nicht anzeigen konntest...
Also auch lassen und die paar Sekunden an ner Roten Ampel warten... (Meist is man ja eh nicht der 1. an der Ampel *g*)