Hier mal ein Link zu einem Feuerwehrkameraden, Dienstgrad Feuerwehrmann, der eine Sonderrechtsanlage im Privat-PKW (inkl. Frontblitzer) mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln nutzen darf:
http://www.ffrh.de/joomla/index.php?...d=92&Itemid=79
Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.