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Thema: LEGAL oder ILLEGAL?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Lern erst mal richtig Französisch!! ;-) Scheiß Zeiten, ich weiß,..

    Kommst du aus den LK's?
    Zitat Zitat von JohnnyFlash Beitrag anzeigen
    Haixman hat die Bibel wahrscheinlich nur als Farbfilm im Fernsehn gesehen...
    Das hat nichts mit Landkreisen zu tun , nur so als Tip :)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Das hat nichts mit Landkreisen zu tun , nur so als Tip :)
    ich weiß, mein ich ja auch nicht.

  3. #3
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    So heiße ich, richtig!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    Moin moin,

    ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben, ich will's aber doch einmal versuche:

    Also, was hier über Sonder- und Wegerechte alles erzählt und geschrieben wird, ist ja stellenweise schon abenteuerlich.
    Ersteinmal sollte man vielleicht klären, was der Themenersteller unter "Einsatzfahrzeug" versteht?

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da er ja durch die Inanspruchnahme von So-Re von der KOMPLETTEN StVO befreit ist, kann er selbstverständlich auch seine Warnblinkanlage einschalten.
    Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
    Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient. Wenn mir jetzt jemand Aufgaben nennt, die er ohne Warnblinkanlage nicht erfüllen kann, mit Warnblinkanlage aber schon, nehme ich alles zurück.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (25.09.2007 um 10:17 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig. Der §35 StVO befreit nicht von der ganzen StVO, sondern nur von den vorher genannten Verordnungen, also §§ 1-34 StVO.
    Zweitens sind die Feuerwehr etc nur insoweit befreit, solange es der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dient.
    Benutze er mal bitte die "Edit" Funktion und lösche er die ersten beiden Sätze ;)

    Denn: §37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel)
    §39 Verkehrszeichen
    §40 Gefahrzeichen

    Was wäre dann damit?

    Gemeint ist Immer die GANZE StVO... Allerdings Immer mit Zusatz "Soweit zur erfüllung .... notwendig"... (Das war auch soweit richtig *g*)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    [...] ist zwar seltsam, in einem Off-Topic-Forum "Back to Topic" zu schreiben [...]
    Ist es nicht... Daher bitte ich alle, jetzt wirklich zum Thema zurück zu kehren. Andernfalls muss der Thread geschlossen werden!

    MfG
    Max

  7. #7
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    also
    nachdem ich rausgefunden habe da der threaderöffner gerade mal 15 ist, hier ein paar weise worte

    viel lernen du musst junger skywalker

    du bist jetzt jung und übermotiviert. das ist schön.
    wenn du dein interesse jetzt richtig einsetzt, kannst du in deiner hiorg karriere viel erreichen.
    wichtig ist das du mit beiden beinen auf dem boden bleibst, denn wenn du noch mehrere deiner hirngespinste wie privater vrw, über rote ampeln fahren, und dein furchtbares forum verfolgst wird dich irgendwann keiner deiner kameraden mehr ernstnehmen und du wirst auf ewig der spinner sein.

    wenn du irgendwelche fragen hast, überlege dir ob das ganze sinn macht, denn wenn es sinn machen würde private vrw`s vorzuhalten gäbe es welche. wenn deine idee dann immer noch gut erscheint dann kannst du nachfragen in deiner wehr oder auch hier.
    wenn man dir dann sagt die idee ist nicht so gut, seh es ein und fang net noch an zu diskutieren.

    möge die macht mit dir sein
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  8. #8
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    Hier mal ein Link zu einem Feuerwehrkameraden, Dienstgrad Feuerwehrmann, der eine Sonderrechtsanlage im Privat-PKW (inkl. Frontblitzer) mit Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln nutzen darf:

    http://www.ffrh.de/joomla/index.php?...d=92&Itemid=79

    Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.

  9. #9
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    Zitat Zitat von C-Elfe Beitrag anzeigen
    Die Funktion, die ihm die Ausnahmegenehmigung ermöglicht hat, nimmt er übrigens ebenfalls ehrenamtlich wahr.
    Da machst ja auch sinn ;)

    Man muss es eben nur gut genug erklären können...
    (Wobei die Ausnahmegenemigung mir vor ein paar Tagen vom zuständigen Landes-Ministeramt nebenbei "angeboten" wurde *g* aber wofür brauch ich die???)

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Saarländer unter sich?
    Tiefstes Niederbayern.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  11. #11
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    17.03.2002
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    2.841
    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Tiefstes Niederbayern.
    Noch schlimmer also *gd&r* ;-)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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