Zitat Zitat von FMS-Scanner Beitrag anzeigen
Als Einsatzkraft der Feuerwehr ist man berechtigt auf Weisung des GF bzw. des EL gewisse Rechte der Person einzuschränken. Wenn diese Einschränkungen missachtet werden droht STRAFANZEIGE!
Das ist sicherlich richtig, aber berechtigt mich das dazu irgendwem eine Axt in die Motorhaube zu hauen ?

Ich kann mich (allerdings auf die Bundeswehr bezogen) daran erinnern, das es mal nen Satz wie "Verhältnissmäßigkeit" gab, der ist in diesem Beitrag auch gefallen.

Wo ist da bitte die Verhältnissmäßigkeit ?